Frage:

Hier ist eine Nachricht von einer Schwestern, die sich selbst Somia Mustafa aus Riad nennt. Unsere Schwester sagt:

Ich habe eine Frage über die Arbeit und den Aufenthalt einer Frau ohne Mahram in einem anderen Land. Ich arbeite derzeit im Königreich (Saudi Arabien) in einer Arbeitstelle nur unter Frauen, und wohne in der dazugehörigen Internatsunterkunft, die auch nur Frauen beherbergt, und alhamdulillah gibt es keine Geschlechtervermischung, weder bei der Arbeit noch in der Unterkunft.

Ich habe versucht, meinen Bruder als meinen Mahram zu holen, aber es ist mir nicht gelungen. Was ist das Urteil in meiner aktuellen Situation und meinem Aufenthalt hier ohne Mahram? Ich habe zunächst viel um Allah Führung gebeten, bevor ich hierher gekommen bin, und ich hatte das Gefühl, dass Allah mir viele Dinge für diese Angelegenheit erleichtert hat. Zweitens ist die Situation in meinem Land in Bezug auf Vermischung und schlechte Moral am Arbeitsplatz ernüchternd für einen praktizierenden Muslim, darin fortzufahren, angesichts dessen, was ich Ihnen gesagt habe. Ich bitte um eine Fatwa und Ihren Rat. Möge Allah Ihnen Erfolg gewähren.

Antwort:

Wir bitten Allah um Erfolg und gute Umstände für uns und Sie.

Was diese Frage betrifft, so ist daran nichts auszusetzen. Der Aufenthalt einer Frau in einem Land ohne Mahram ist unbedenklich und es gibt keine Probleme damit, besonders wenn dies keine Gefahr birgt. Wenn sie unter Frauen ist oder in einer Arbeit, die vor Männern geschützt ist, die Allah erlaubt hat, oder in einem internen Bereich für Frauen unter Frauen, dann ist all dies unbedenklich.

Das Verbot betrifft nur das Reisen. Eine Frau soll nicht reisen, außer mit einem Mahram, und sie soll nur mit einem Mahram kommen. Wenn Sie aus Ihrem Land ohne Mahram gekommen sind, müssen Sie bei Allah um Vergebung bitten und nicht wieder so etwas tun. Wenn Sie reisen wollen, müssen Sie einen Mahram haben und warten, bis ein Mahram kommt. Der Prophet ﷺ sagte:

﴿ لا تُسافِرِ المرأةُ إلَّا مع ذي مَحْرَمٍ ﴾

„Eine Frau soll nicht reisen, außer mit einem Mahram.“ [1]

Wenn ein Mahram seitens der Verwandten oder durch Heirat möglich ist, und Sie einen Ehemann haben, der Ihr Mahram beim Reisen sein kann, dann liegt die Angelegenheit bei Allah. Sie sollen tun, was Sie können, bis ein Mahram vorhanden ist. Ihr jetziger Aufenthalt unter Frauen in einer erlaubten Arbeit ist unbedenklich, und der Lob gebührt Allah.

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Audioaufnahme aus dem Program نور على الدرب . Übersetzung: Abu Davut Konyevi


[1] Überliefert von al-Bukhari (3006) und Muslim (1341) mit geringfügigen Unterschieden.