Frage:
Einige Sommerzentren bieten Schwimmkurse für Frauen (Frauenschwimmen) an, aber die Vorsitzenden dieser Zentren achten nicht auf die Schwimmkleidung der Frauen, welche die Awrah gegenüber anderen Frauen entblößt.
- Ist das Schwimmen für Frauen erlaubt?
- Ist es für sie erlaubt, schwimmen zu lernen, während sie unanständige Kleidung (Anm.: Bikini, Badeanzug, hautenger Burkini/Burqini, der ihre 'Aurah zeigt) tragen?
Antwort:
Frauen, welche die Grenzen der Schari’ah überschreiten, bringen Leid und Korruption über sich und andere. Wenn eine Frau das Schwimmen Zuhause lernen möchte, so kann sie keiner davon abhalten. Aber wenn sie in diese Zentren geht, die das Schwimmen lehren, in Kleidung, die ihre Awrah nicht bedeckt, stellt dies eine Verletzung der Schari’a dar. Die Vormünder der Frauen sollen Allah hinsichtlich ihrer Töchter fürchten und auf das Ihnen Anvertraute achtgeben, wonach Allah sie fragen wird.
Die Verbreitung solcher Schwimmanlagen zeigt an, dass es zu viel Freizeit gibt. Viele Mädchen heiraten nicht, denn wenn Bewerber um ihre Hand anhalten, sie in den meisten Fällen mit Hindernissen konfrontiert werden. Somit leiden Mädchen unter zu viel Freizeit und versuchen mit jeden Mitteln so viel Zeit wie möglich totzuschlagen, wie mit dem Besuchen solcher Schwimmanlagen.
Es ist Pflicht für jeden Muslim Allah zu fürchten, die Awrah der muslimischen Frauen zu schützen und schnell etwas zu unternehmen um diese Schwimmanlagen zu schließen um die Übel, die draus entstehen können abzuwehren. Dies, da es wenn Frauen hinausgehen, sich mit anderen mischen, ihre Aurah vor anderen Frauen entblößen, und auf deren Awrah schauen, Haram ist.
Von Imam Muslim wurde überliefert, dass Abu Sa'id al-Khudry von seinem Vater überliefert, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{لا ينظر الرجل إلى عورة الرجل، ولا المرأة إلى عورة المرأة.}
„Der Mann soll nicht auf die Awrah des (anderen) Mannes schauen und die Frau soll nicht die Awrah der (anderen) Frau schauen.“ [1]
Ebenso wurde überliefert, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) zu ‘Ali (radiya-llahu anhu) sagte:
{لا تبرز فخذك ولا تنظر إلى فخذ حي ولا ميت.}
„Entblöße nicht deine Oberschenkel (vor anderen) und schaue nicht auf die Oberschenkel einer lebenden oder toten Person.“ [2]
Schaykh `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah Al Al-Schaykh, hafidhahullaah
www.alifta.net> Fataawa des Shaykh `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah Al Al-Shaykh> Urteil über das Schwimmen für Frauen
[1] Ahmad, Nr. 11173, Rest des Abschnitts über die Ahadith, überliefert von den Gefährten, die eine große Anzahl von Ahadith überlieferten; Al-Tirmidhy, Nr. 2717, Buch: Manieren, Kapitel: Die Abneigung des Mannes die privaten Teile (‘Aurah) eines anderen Mannes zu sehen, und eine Frau, welche die privaten Teile einer anderen Frau sieht.
[2] Abu Dawud, Nr. 2732, Buch: Beerdigungen, Kapitel: Verdecken des Verstorbenen beim Waschen dessen; Ibn Majah, Nr. 1449, Buch: Beerdigungen, Kapitel: Waschung des Toten.