Frage:

Wie sieht das Urteil dazu aus, Heilung zu suchen, bevor man krank wird, wie durch die Impfung {تَطْعِيم}?

Antwort:
Es ist nichts daran auszusetzen, ein Medikament zu nehmen, um sich selbst vor einer Krankheit zu schützen, wenn die Furcht besteht, dass eine Epidemie ausbricht oder andere Faktoren, die eine Krankheit auslösen könnten. Es ist nichts daran verkehrt, ein Medikament einzunehmen, um eine befürchtete Krankheit abzuwehren. Es wird authentisch berichtet, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{من تصبح بسبع تمرات من تمر المدينة لم يضره سحر ولا سم.}

„Jeder, der am Morgen sieben trockene Datteln von Madiinah isst, dem wird weder Sihr (Zauber) noch Gift einen Schaden anhaben können.“ [1]
Dies ist eine Art des Abwehrens von Schaden, bevor er auftritt. Wenn daher die Furcht vor Krankheit besteht und eine Person wird gegen eine Infektion, die in dem Land oder woanders vorhanden ist, geimpft, dann ist daran nichts auszusetzen, weil es eine Art des Schutzes ist. So wie man eine Krankheit behandelt, die ausgebrochen ist, genauso behandelt man eine zu erwartende Krankheit mit Medikamenten.

Es ist nicht erlaubt, Amulette {التمائم} aufzuhängen, um sich vor Krankheit, den Jinn oder dem bösen Blick (Al-‘Ayn) zu schützen, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) dies verbot und erklärt hat, dass dies eine Art von kleinem Schirk (, der einen nicht aus dem Islam hinausbefördert) ist, weshalb dies vermieden werden muss.

Schaykh Ibn Baaz, rahimahullah

Quelle: Ibn Baaz Fataawaa> Band 6> Verpflichtung der Anbetung und Furcht vor Allah> Einem Vortrag folgende Fragen> Abhilfe durch Impfungen ersuchen; Frage 6

[1] Al-Bukhari, Sahih, Buch: Medizin, Nr. 5768; Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 1, S. 181.


Die Pocken Impfung {تلقيح الجدري}

Die Pockenimpfung ist unter den Gelehrten strittig. Es ist eigentlich das Vorwegnehmen eines schlechten Ereignisses. Überdies beinhaltet es das Eingeben einer unreinen Sache – Eiter - in den Körper, nachdem die Haut aufgeschnitten wurde, welche, wenn sie geimpft ist, durch Allahs Erlaubnis, Abszesse erstellt, welche die Wirkung der Pocken vermindert. Die Gelehrten haben verschiedene Rechtsurteile (Fataawaa) diesbezüglich abgegeben [1]. Manche von ihnen haben sie als makruuh (verpönt) befunden, welches das Urteil ist, das korrekt zu sein scheint. Jedoch muss etwas, das als haraam (verboten) eingestuft wird, auf Beweisen basieren. Die Vorteile dieser Impfung sind bekannt, wenn Allah es will. Die Krankheit mag nach Jahren wieder kehren, aber wenn sie auftritt, wird sie nicht stark sein.

Schaykh Muhammad ibn Ibrahiim Aal Asch-Schaykh, rahimahullah

Quelle: Fataawa al-Lajnah Da'imah > Fataawaa zu medizinischen Fragen und den Kranken> Urteile bezüglich Medikamenten> Pocken-Impfung; Seite 197

[1] Siehe: Ad-Durar As-Saniyyah, Band 4, Seite 245-247