Frage:
Ist es einer Frau erlaubt, eine Bauchdeckenstraffung (Abdominoplastik) und Fettabsaugung (Liposuktion) durchzuführen, wenn ihr Ehemann dies wünscht?
Antwort:
Dies ist keine Veränderung der Schöpfung, sondern lediglich eine Reduktion des Gewichts, da der Körper nicht mit dieser Fettleibigkeit erschaffen wurde. Vielmehr wurde diese Fettleibigkeit durch die Person selbst verursacht. Wenn also eine Person eine Operation durchführt, um diese Fettleibigkeit zu reduzieren, gibt es kein Problem damit.
Und es besteht kein Zweifel daran, dass es besser ist, die Nahrungsaufnahme zu reduzieren und Sport zu treiben.
Schaykh Salih Al-Luhaydaan
Anmerkung zu solchen medizinischen Eingriffen auf Grundlage weiterer Fatawaa:
-
Ein Mann darf nicht von einer weiblichen Fachkraft und eine Frau nicht von einem männlichen Fachpersonal behandelt werden.
-
Auch bei gleichgeschlechtlicher Behandlung ist sicherzustellen, dass die Intimbereiche (Aurah) des Patienten nicht entblößt werden.
-
Man sollte unbedingt einen vertrauenswürdigen ärztlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ein solcher Eingriff weder gesundheitliche Schäden noch langfristige Risiken mit sich bringt. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Es soll weder Schaden zugefügt werden noch Schaden erwidert werden.“
Frage:
Was ist das Urteil über kosmetische Chirurgie, bei der durch eine Operation der Patient eine bestimmte Deformität (Missbildung oder Fehlbildung) loswerden kann und der Arzt einige der körperlichen Merkmale des Patienten verändern kann? Gilt dies als Veränderung der Schöpfung Allahs?
Antwort:
Es ist erlaubt, die erwähnte Operation durchzuführen, und sie wird nicht als Veränderung der Schöpfung Allahs angesehen.
Das Ständige Komittee
Quelle: Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, Band 25, Seite 55. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.