Frage:
Es gab eine Diskussion, die zwischen einigen Brüdern und mir stattfand, bezüglich des Verrichtens von zwei Rak’ahs beim Betreten der Moschee, während der Imam die Freitagskhutbah (Predigt) hält. Ich frage Sie – oh edler Scheich – uns ein Urteil bezüglich dessen zu geben. Ist es erlaubt oder nicht? Die Brüder, die gewöhnlich in der Moschee beten, folgen der Madhhab des Imam Malik.
Antwort:
Die Sunnah beim Betreten der Masjid (Moschee) ist es, zwei Rak’ahs des Tahyatul Masjid (ein Gebet zur Begrüßung der Moschee) zu beten, selbst wenn der Imam die Freitagskhutbah hält, aufgrund der Aussagen des Propheten (sallallahu ‘alayhi wa sallam):
{ إِذَا دَخَلَ أَحَدُكُمْ الْمَسْجِدَ، فَلَا يَجْلِسْ حَتَّى يُصَلِّيَ رَكْعَتَيْنِ }
„Wenn einer von euch die Masjid betritt, dann soll er nicht sitzen, bis er zwei Rak’ahs betet.“ [Aufgezeichnet von al-Bukhari (1/293) und Muslim (2/155)]
Ebenso berichtet Muslim in seinem Sahih (3/1415) von Jabir (radiallahu ‘anhu), dass der Prophet (sallallahu ‘alayhi wa sallam) sagte:
{ إذا جاءَ أحدُكُم يومَ الجُمُعةِ والإمامُ يخطبُ، فليرْكَعْ ركعتينِ، وليَتَجَوَّزْ فيهما }
„Wenn einer von euch am Tag des Jumu’ah (Freitag) kommt und der Imam die Khutbah hält, dann soll er zwei Rak’ahs beten und sie kurz halten.“
Dies ist also ein klarer und authentischer Text bezüglich dieser Angelegenheit. Es ist nicht gestattet, dass irgendjemand ihm widerspricht. So mag es sein, dass diese spezielle Überlieferung den Imam Malik (rahimahullah) nicht erreicht hat, falls von ihm festgestellt wurde, dass er das Beten dieser zwei Rak’ahs zur Zeit der Khutbah untersagt hat. Wenn jedoch die authentische Sunnah deutlich wird, dann ist es nicht gestattet, ihr mit der Aussage irgendjemandes – wer auch immer er sein mag – zu widersprechen.
Dazu hat Allah – der Mächtige und Majestätische – gesagt:
{ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا أَطِيعُوا اللَّهَ وَأَطِيعُوا الرَّسُولَ وَأُولِي الْأَمْرِ مِنكُمْ ۖ فَإِن تَنَازَعْتُمْ فِي شَيْءٍ فَرُدُّوهُ إِلَى اللَّهِ وَالرَّسُولِ إِن كُنتُمْ تُؤْمِنُونَ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ ۚ ذَٰلِكَ خَيْرٌ وَأَحْسَنُ تَأْوِيلًا }
„O ihr, die ihr glaubt! Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und denen, die unter euch in Autorität sind. Und wenn ihr in irgendetwas unter euch uneins seid, dann bringt es vor Allah und seinen Gesandten, wenn ihr wahrhaftig an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist besser und am besten geeignet für die endgültige Bestimmung.“ [Surah an-Nisa 4:59]
Und Er – der Vollkommene – sagte:
{ وَفِي مَا اخْتَلَفْتُمْ فَحُكْمُ اللَّهِ }
„Und in allem, worin ihr uneins seid, liegt das Urteil bei Allah.“ [Surah ash-Schura 42:10]
Und es ist bekannt, dass das Urteil des Gesandten Allahs (sallallahu ‘alayhi wa sallam) vom Urteil Allahs – des Mächtigen und Majestätischen – stammt, wie Allah sagte:
{ مَن يُطِعِ الرَّسُولَ فَإِنَّمَا يُطِعُ اللَّهَ }
„Wer dem Gesandten gehorcht, gehorcht in der Tat Allah.“ [Surah an-Nisa 4:80]
Und bei Allah ist die Macht und Fähigkeit.
Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: Al-Fatawa, Band 1, Seite 53. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.