Frage:

[…]
Wie sollen wir die freiwilligen Gebete nach dem Freitagsgebet verrichten?

Antwort:

Nach dem Freitagsgebet ist es empfohlen, vier Rak'ah zu verrichten (d.h. Sunnah vom Zuhrgebet), indem man der Praxis des Propheten folgt, welcher sagte:

{من كان مصليًا بعد الجمعة فليصل بعدها أربعًا}

„Wenn einer von euch das Freitagsgebet verrichtet, sollte er danach vier (freiwillige) Rak'ah beten.“ [1]
Deshalb sieht das freiwillige Gebet nach dem Freitagsgebet so aus, dass man vier Rak'ah verrichtet und es ist empfohlen, es in zwei zu teilen (d.h. dass man jeweils zwei mal zwei Rak’ataan separat verrichtet), mit zwei Tasliim. Dies ist die empfohlene Art es zu verrichten. Wenn jemand es jedoch mit nur zwei Rak’ataan und einem Tasliim verrichtet, wird es ausreichend für ihn sein. Aber es ist besser, vier Rak'ah nach dem Freitagsgebet zu verrichten. Es wird vom Propheten berichtet, dass er zwei Rak'ah nach dem Freitagsgebet zuhause verrichtete. Nichtsdestotrotz sollte sein Befehl, vier Rak'ah zu verrichten, geltender sein und mehr Berücksichtigung finden. Demzufolge ist der bewiesene Akt der Sunnah der, vier Rak'ah nach dem Freitagsgebet zu verrichten, sei dies in der Moschee oder zuhause und es ist empfohlen, sie gleichmäßig verteilt mit zwei Taslim zu verrichten.

Scheich Ibn Baaz, rahimahullah

Quelle: Majmu al Fataawa Ibn Baaz; Band 30, Seite 270.

[1] Muslim, Buch: Freitag, Kapitel: Salah nach dem Freitagsgebet, Nr. 881


Bezüglich dem Gebet nach dem Jumu’ah (Freitagsgebet), sagte Ibn al-Qayyim:

„Nachdem der Prophet Jumu’ah gebetet hatte, ging er nach Hause und betete zwei Rak’ataan Sunnah, und er befahl denjenigen, die es gebetet hatten, vier Rak'ah danach zu beten. Unser Schaykh, Abu’l-‘Abbaas Ibn Taymiyah sagte: Wenn er in der Moschee betete, betete er vier Rak'ah und wenn er zuhause betete, verrichtete er zwei Rak'ah. Ich sage: Dies wird durch viele Ahadith angezeigt. Abu Dawud berichtet in seinen Sunan (1130) von Ibn ‘Umar dass, wenn er in der Moschee betete, er vier Rak'ah verrichtete und wenn er zuhause betete, er zwei Rak'ah verrichtete.“

Quelle: Az-Zaad, 1/440.