Frage an Islam Fatwa:
Darf ein Mann mit einem Zopf bzw. mit gebundenen Haaren beten oder muss er immer vor jedem Gebet den Dutt lösen?
Frage: Ich habe in einer Überlieferung gehört, dass es nicht erlaubt ist, die Haare während des Gebets zu binden (d.h. das Zusammenbinden der Haare am Hinterkopf). Ist dies korrekt?
Antwort:
Der Prophet ﷺ befahl, weder das Haar noch Gewand während des Gebets zu binden. Er sagte:
أُمِرْتُ أن أسجد على سبعة أعظمٍ، وألا أكفَّ شعرًا ولا ثوبًا
„Mir wurde befohlen, auf sieben Körperteilen niederzuwerfen und weder das Haar noch die Kleidung zusammenzubinden.“
Daher ist es angebracht, dass der Gläubige bei der Niederwerfung nichts zusammenbindet. Wenn er sich niederwirft, sollte er seine Haare und Gewand lassen, damit sie mit ihm zu Boden fallen, falls er Haare oder ein lose hängedes Gewand hat, oder einen Ärmel. Er soll weder den Ärmel noch die Haare noch das Gewand zusammenbinden, sondern sich damit niederwerfen.
Dasselbe gilt für die Frau: Sie sollte ihr Gewand nicht zusammenbinden. Was Ihre Haare angeht, so müssen sie bedeckt sein, da diese als Aurah gelten.
Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz, rahimahullah
Quelle: Aus einer Audioaufnahme. Übersetzung: Khawer Malik