Frage:

Darf man das Salah im Badezimmer/WC verrichten bzw. beten, worin sich eine Toilette befindet?

Antwort:

Es wurde vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) überliefert, dass er sagte:

﴿ الأرض كلها مسجد إلا المقبرة والحمام ﴾

„Die ganze Erde ist eine Moschee (Gebetsplatz), außer Friedhöfe und Badezimmer.“

Quelle: Überliefert von al-Tirmidhi, al-Salah, 291; von al-Albaani als sahih eingestuft in Sahih Sunan al-Tirmidhi, 262.


Frage: Handelt es sich beim Badezimmer um die Toilette oder um ein Badezimmer zum Waschen?

Antwort: Es ist die Toilette.

Frage: Was, wenn sich die Toilette in der Qibla (Gebetsrichtung) befindet?

Antwort: Das schadet nicht. Wenn jemand betet und die Toilette in seiner Qibla liegt, schadet das nicht.

Frage: Ist es erlaubt, im Badezimmer zu beten?

Antwort: Das Gebet im Badezimmer ist ungültig. Im Inneren des Badezimmers sollte nicht gebetet werden. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Die ganze Erde ist eine Moschee (Gebetsplatz), außer Friedhöfe und Badezimmer.“, weil dieser Ort als unrein gilt.

Frage: Was passiert, wenn jemand im Badezimmer festgehalten wird und nicht herauskommen kann, bis die Zeit des Gebets abgelaufen ist?

Antwort: Allah (subhana wa ta'alaa) sagt:

﴿  وَقَدْ فَصَّلَ لَكُم مَّا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ إِلَّا مَا اضْطُرِرْتُمْ إِلَيْهِ ﴾

„Und Er hat euch alles im Einzelnen erklärt, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet.“ (Al-An'am 6:119). Notwendigkeiten haben ihre eigenen Regeln.

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Aus einer Audioaufnahme des Scheichs.


Beten im WC, wenn man Gebetszeit aufgrund Ghusl verpassen würde

Frage:

Was ist mit dem Badezimmer, wenn ein Muslim gezwungen ist, darin zu beten und befürchtet, dass die Zeit verpasst wird? Ist es erlaubt oder nicht?

Antwort:

Wenn es ihm nicht möglich ist, die Ghusl-Waschung zu vollziehen, hinauszugehen und zu beten, bevor die Zeit abläuft, soll er im Badezimmer die Ghusl-Waschung vornehmen und dort beten. Denn das Gebet an Orten, an denen es verboten ist, ist in diesem Fall das geringere Übel als das Gebet außerhalb der erlaubten Zeit an anderen Orten.

Wenn jemand in der Toilette festgehalten wird, soll er dort beten, und ob die Wiederholung (des Gebets) notwendig ist, ist umstritten. Die richtige Meinung ist, dass keine Wiederholung erforderlich ist. Deshalb darf jemand zur Gebetszeit auch nackt beten, wenn es nicht anders geht. Wenn es jedoch möglich ist, Ghusl zu vollziehen und das Badezimmer rechtzeitig zu verlassen, ist das Gebet im Badezimmer nicht erlaubt. Ebenso, wenn es möglich ist, zu Hause zu duschen, dann sollte man nur im Badezimmer beten, wenn es unbedingt notwendig ist. Und Allah weiß es am besten.

Schaykh ul-Islam Ibn Taymiyyah

Quelle: الفتاوى الكبرى - Fataawa al-Kubra, Band 2, Seite 57-58.


Beten im WC, wenn Konvertierter negative Konsequenzen mit Eltern befürchtet

Frage:

Ein christlicher Junge, der heimlich zum Islam konvertiert ist und befürchtet, in Schwierigkeiten zu geraten, wenn seine Familie herausfindet, dass er Muslim geworden ist. Er ist ein junger Schüler und hat keinen Ort zum Beten. Er fürchtet, dass seine Familie ihn in ein ungläubiges Land schicken oder versuchen könnte, ihn vom Glauben abzubringen, und er ist jemand, der nicht standhaft sein kann, weil er noch jung ist. Ist es erlaubt, dass er im Badezimmer betet?

Antwort:

Es scheint, dass nichts dagegen spricht, wenn er keinen anderen Ort finden kann. Wenn er vor seiner Familie betet, könnten sie es herausfinden und versuchen, ihn vom Glauben abzubringen. Wenn er keinen anderen Ort finden kann, spricht nichts dagegen. Vielleicht findet er für einige Gebete einen anderen Ort und für andere nicht. Wenn er also einen anderen Ort findet, muss er dort beten, weil das Beten im Badezimmer nicht erlaubt ist, so wie es verboten ist, auf Friedhöfen und in Badezimmern zu beten. Wenn er jedoch keinen anderen Ort finden kann, darf er das Gebet nicht unterlassen.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Schakawa wa Hulul

Übersetzung: Abu Davut Konyevi