Frage an Islam Fatwa:

Ist es erlaubt, das Salah - sei es fard oder nafilah - ohne Wudhu oder im Zustand der Janabah - d.h. ohne Ghusl - zu verrichten?

Antwort:

Die Gelehrten sind sich einig, dass es einer Person in einem Zustand kleiner oder großer ritueller Unreinheit nicht erlaubt ist, irgendein Gebet zu verrichten – sei es fard (verpflichtend) oder nafilah (freiwillig) –, vorausgesetzt, sie ist in der Lage, sich zu reinigen. Allah – Erhaben ist Er – sagt:

﴿ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا قُمْتُمْ إِلَى الصَّلَاةِ فَاغْسِلُوا وُجُوهَكُمْ وَأَيْدِيَكُمْ إِلَى الْمَرَافِقِ وَامْسَحُوا بِرُءُوسِكُمْ وَأَرْجُلَكُمْ إِلَى الْكَعْبَيْنِ وَإِنْ كُنْتُمْ جُنُبًا فَاطَّهَّرُوا ﴾

„O die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet hinstellt, dann wascht eure Gesichter und eure Hände bis zu den Ellbogen, und streicht über eure Köpfe, und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustand der großen Unreinheit (Janabah) seid, dann reinigt euch...“ (Surah al-Ma'idah, 5:6)

Außerdem sagte der Prophet () laut Muslim und anderen Hadith-Sammlern:

{ لَا تُقْبَلُ صَلَاةٌ بِغَيْرِ طُهُورٍ }

„Allah nimmt kein Gebet an ohne Reinheit.“ (Sahih Muslim Nr. 536, 2/99)

Und er sagte:

{ لا يقبل الله صلاة من أحدث حتى يتوضأ }

„Allah akzeptiert das Gebet von keinem von euch, wenn er Wind gelassen, uriniert oder Stuhlgang hatte, bis er die rituelle Waschung (erneut) vornimmt.“ (Al-Bukhâri Nr. 6954 [12/411] und Muslim Nr. 1536 [2/99])

Diese Ahadith zeigen klar, dass das Gebet im Zustand der Unreinheit ungültig ist – sei es absichtlich oder unabsichtlich, ob jemand die Regel kennt oder nicht. Wer absichtlich betet, obwohl er die Regel kennt, gilt als sündhaft und verdient eine Züchtigungsstrafe (taʿzir). Wenn es jedoch aus Unwissenheit geschieht, ist es keine Sünde, aber das Gebet ist dennoch ungültig.

Schaykh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah

Quelle: الملخص الفقهي - „Eine Zusammenfassung der islamischen Jurispudenz“, Band 1, Kapitel 3 – Handlungen, die bei ritueller Unreinheit verboten sind. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.