Frage:
Ist das Stehen im Gebet in der Nacht des 15. Scha'baan und das Fasten während des Tages gesetzlich?


Antwort:
Nichts haltbares und zuverlässiges wurde auf Genehmigung des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) bekannt, dass er diese Nacht (des 15. Scha’baan) im Gebet stand und während des Tages des 15. Scha'baan fastete.

Also ist die Nacht des 15. Scha'baan wie jede andere Nacht, und wenn jemand ein regelmäßig Betender während anderer Nächte ist, dann kann auch diese Nacht im Gebet stehen, ohne irgendetwas Besonderes anzunehmen (weil sie die Nacht des 15. des Scha'baan ist). Dies liegt daran, dass das Spezifizieren eines bestimmten Zeitpunkts für Ibadah einen authentischen Beweis erfordert, daher wird der Akt, wenn es keinen authentischen Beweis gibt, als eine Bidah angesehen und alle Bidahs sind Irreführung.

Ebenso gibt es, in Bezug auf das Fasten speziell während des 15. Tages des Scha'baan, keinen (authentischen) Nachweis, der auf Genehmigung des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) basiert, der auf die Gesetzlichkeit des Fastens an diesem Tag hinweist.

In Bezug auf das, was die Ahadith zu diesem Thema erwähnen, all das ist schwach, wie die Leute des Wissens mitgeteilt haben. Wie auch immer, jeder, der die Gewohnheit hat, den 13., 14. und 15. (in jedem Monat) zu fasten, der kann dies fortsetzen und während Scha'baan fasten, so wie er in den anderen Monaten fastet, ohne irgendetwas Besonderes über den 15. des Scha'baan anzunehmen.
Ferner steigerte sich der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) im Fasten während dieses Monats (Scha'baan).

Wie auch immer, er hat nicht den 15. Tag spezifiziert, sondern ging nach der Norm.

Schaykh Salih al-Fawzan, hafidhahullah
 
Al-Bid'u wal-Muhdathaat wa maa laa asla lahu - Seite 614
Nurun alad-Darb Fataawa Sheikh Saalih Ibn Fawzan - Band 1, Seite 87