Frage:
Wenn sich der Tag von ‘Arafah aufgrund unterschiedlicher Neumondsichtungen in verschiedenen Ländern unterscheidet, sollen wir dann gemäß der Sichtung des Landes fasten, in dem wir uns befinden, oder gemäß der Sichtung Saudi Arabiens (Ḥaramain)?
Antwort:
Diese Angelegenheit beruht auf der Meinungsverschiedenheit der Gelehrten darüber, ob die Neumondsichtung auf der ganzen Welt einheitlich ist oder sich je nach den verschiedenen Sichtungsorten unterscheidet. Die richtige Ansicht ist, dass sie sich je nach den Sichtungsorten unterscheidet.
Wenn der Neumond beispielsweise in Makkah gesichtet wurde und dieser Tag dort der neunte Tag ist, in einem anderen Land jedoch bereits einen Tag vor Makkah gesichtet wurde, sodass der Tag von ‘Arafah bei ihnen der zehnte Tag ist, dann ist es ihnen nicht erlaubt, an diesem Tag zu fasten, weil es ein Festtag ist.
Ebenso verhält es sich, wenn die Sichtung später als in Makkah erfolgt und der neunte Tag in Makkah bei ihnen erst der achte Tag ist. Dann fasten sie den neunten Tag bei sich, der dem zehnten Tag in Makkah entspricht.
Dies ist die stärkere Ansicht, denn der Prophet ﷺ sagte:
«إِذَا رَأَيْتُمُوهُ فَصُومُوا، وَإِذَا رَأَيْتُمُوهُ فَأَفْطِرُوا»
„Wenn ihr ihn seht, dann fastet, und wenn ihr ihn seht, dann beendet das Fasten.“
Diese Menschen, bei denen der Neumond in ihrer Gegend nicht gesichtet wurde, haben ihn eben nicht gesehen.
Und genauso wie die Menschen einstimmig berücksichtigen, dass der Eintritt der Morgendämmerung und der Sonnenuntergang in jeder Region entsprechend ihrer eigenen Zeit erfolgt, so verhält es sich auch mit der monatlichen Zeitbestimmung, denn sie ist wie die tägliche Zeitbestimmung.
Scheich Muḥammad ibn Ṣāliḥ al-‘Uthaimīn, rahimahullah
Quelle: Madschmūʼ Fatāwā wa-Rasāʼil asch-Scheich Muḥammad ibn Ṣāliḥ al-‘Uthaimīn, Band 20, Seite 47.
Übersetzer: Khawer Malik