Frage:
Ich habe begonnen die sechs Tage des Schawwal zu fasten, allerdings bin ich, aus verschiedenen Gründen und Beschäftigungen nicht in der Lage sie zu vollenden, da ich noch zwei zu fastende Tage habe. Geehrter Schaykh, was soll ich also tun? Soll ich sie nachfasten und habe ich dadurch gesündigt?
Antwort:
Das Fasten der sechs Tage des Schawwal ist ein freiwilliger Gottesdienst und keine Pflicht, also bekommst du den Lohn für deine davon gefasteten Tage. Und hoffentlich wirst du den vollen Lohn dafür bekommen, wenn der Grund, der dich vor dem Vollenden abhielt, ein islamisch anerkannter Grund ist. Dies aufgrund der Aussage des Propheten (sallallaahu 'alayhi wa sallam): "Wenn der Diener erkrankt oder verreist, verzeichnet Allah ihm seine Taten wie als wenn er gesund und ansässig ist." (Sahih Bukhari)
Außerdem bist du nicht verpflichtet die (restlichen) nicht-gefasteten Tage (des Schawal) nachzuholen. Und Allah ist der Erfolg-Verleihende.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullaah
Fataawaa Islamiyyah 5/270