Frage:
Sollte das freiwillige Fasten der sechs Tage des Schawwaal unmittelbar nach Ramadaan nachfolgend dem Tag des ‘Iid-ul-Fitr (Fest des Fastenbrechens) durchgeführt werden, oder ist es zulässig, mehrere Tage nach ‘Iid-ul-Fitr im Laufe des Monats Schawwaal damit zu beginnen?
Antwort:
Es ist nicht notwendig, dieses Fasten direkt nach ‘Iid-ul-Fitr zu beginnen. Vielmehr ist es zulässig, damit ein oder mehrere Tage später (nach dem ‘Id-Tag) anzufangen. Die sechs Tage können im Laufe des Monats Schawwaal nacheinander oder getrennt gefastet werden, je nachdem, was leichter für eine Person ist. Es gibt Handlungsspielraum in dieser Angelegenheit, und dies (das Fasten der sechs Schawal-Tage) ist sunnah (hier: freiwilliger Akt der Anbetung), nicht fard (obligatorisch).
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz Bin Baz)
alifta.net> Vierte Frage der Fatwa Nr. 3475
Übersetzt von Seyyid at-Turki