Frage an Islam Fatwa:

Ist es erlaubt, die sechs Tage des Schawwal an nicht aufeinanderfolgenden Tagen zu fasten, also getrennt?

Antwort: 

Das Fasten von sechs Tagen im Monat Schawwal ist eine bestätigte Sunnah, gemäß der Aussage des Propheten :

{من صامَ رمضانَ ثمَّ أتبَعَهُ ستًّا مِن شوَّالٍ، فَكأنَّما صامَ الدَّهرَ}

„Wer den Ramadan fastet und ihm sechs Tage des Schawwal folgen lässt, so ist es, als hätte er das ganze Jahr gefastet.“

Das bedeutet: das ganze Jahr. Denn eine gute Tat wird mit dem Zehnfachen belohnt: Der Ramadan zählt also wie zehn Monate, und die sechs Tage entsprechen zwei Monaten. Somit ergeben sich die zwölf Monate des Jahres im Verdienst und der Belohnung von Allāh, dem Erhabenen.

Daher wird das Fasten dieser sechs Tage empfohlen – sei es zu Beginn des Monats, in seiner Mitte oder am Ende, sei es aufeinanderfolgend oder getrennt, solange es innerhalb des Monats Schawwal stattfindet. Denn in ihnen liegt dieser gewaltige Lohn.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān, hafidhahullah

Übersetzung: Khawer Malik