Frage:

Eine Gruppe von Studenten hat einen der größeren Räume im Gebäude ihres Gebetshauses, in dem sie die fünf Gebete verrichten, genommen und würde gerne die Sunnah des i’tikaf während des Ramadan in ihm wiederaufnehmen. Ist das so gültig oder muss der i’tikaf unbedingt in einer Moschee vollzogen werden, selbst wenn die nächste Moschee weit von ihnen ist und sie aufgrund dessen keinen i’tikaf in ihr machen können?

Antwort:

Der i’tikaf ist nur in einer Moschee gültig, und wenn er ihnen aufgrund der weiten Entfernung der Moschee nicht möglich ist, so ist er – Allah sei Dank – keine Pflicht, sondern eine Sunnah. Derjenige, der ihn vollzieht, hat damit etwas Gutes getan und der, der ihn unterlässt, hat damit keine Sünde begangen.

Schaykh Muhammad ibn al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 74.