Frage:
Eine junge Frau hat das Alter von 12 oder 13 Jahren erreicht. Der gesegnete Monat Ramadan ist vorüber, doch sie hat nicht gefastet. Hat sie oder ihre Familie gesündigt? Sollte sie fasten, und wenn sie nicht fastet, begeht sie eine Sünde?

Antwort:
Die Frau wird als verantwortlich betrachtet unter folgenden Bedingungen:

  • Islam,
  • Vernunft,
  • Pubertät.

Pubertät wird durch Menstruation, einen feuchten Traum oder Wachstum von groben Schamhaaren um das Geschlechtsorgan erlangt oder wenn man den Alter von 15 Jahren erreicht hat.
Wenn diese junge Frau alle Bedingungen der Verantwortlichkeit hat, ist es Pflicht für sie zu fasten und sie muss die ausgelassenen Tage des Fastens, in denen sie verantwortlich war, nachholen. Wenn einer dieser Verantwortungs-Punkte nicht zutreffend ist, ist sie nicht verantwortlich und sie begeht keine Sünde.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fatawa Islamiyyah, Band 3, S. 242