Frage:
Als ich 14 Jahre alt wurde begann meine Periode. Ich habe aber in diesem Jahr nicht gefastet, da ich nicht wusste, dass ich fasten muss. Meine Familie wusste es auch nicht, da wir weit weg von den Leuten des Wissens waren. Ich fastete demzufolge in meinem 15ten Lebensjahr. Ich hörte von einigen, die Fatawa geben, dass eine Frau fasten muss, sobald sie ihre Periode bekommt, auch auch wenn sie jünger ist, als das Alter der Reife. Ich erhoffe mir von Ihnen eine Erklärung.
Als ich 14 Jahre alt wurde begann meine Periode. Ich habe aber in diesem Jahr nicht gefastet, da ich nicht wusste, dass ich fasten muss. Meine Familie wusste es auch nicht, da wir weit weg von den Leuten des Wissens waren. Ich fastete demzufolge in meinem 15ten Lebensjahr. Ich hörte von einigen, die Fatawa geben, dass eine Frau fasten muss, sobald sie ihre Periode bekommt, auch auch wenn sie jünger ist, als das Alter der Reife. Ich erhoffe mir von Ihnen eine Erklärung.
Antwort:
Sie schilderten von sich, dass Ihre Periode im vierzehnten Lebensalter eintrat, und sie nicht wussten, dass die Reife dadurch erreicht wird. In diesem Fall liegt keine Sünde [1] für das Nicht-Fasten auf Ihnen, denn sie waren unwissend und auf dem Unwissenden liegt keine Sünde. Doch von dem Zeitpunkt an, da Sie wissen, dass das Fasten verpflichtend für Sie ist, müssen Sie sich schnellstmöglich bemühen, das Fasten für das Jahr, indem die Periode eintrat, nachzuholen. Denn eine Frau ist verpflichtet, ab der Reife zu fasten. Und die Reife einer Frau wird durch eines der folgenden vier Dinge erreicht:
1) Sie vollendet 15 Jahre
2) Ihr wachsen Schamhaare
3) Ihr kommt der Erguss
4) Sie bekommt die Periode
Falls eines dieser vier Dinge eintritt, ist sie reif, und es obliegt ihr und ist ihr verpflichtend, die Gottesdienste auszuführen, genauso, wie der Erwachsene.
Ich sage der Fragenden in dieser Angelegenheit: Es ist verpflichtend für sie, falls sie noch nicht den Monat gefastet hat, indem sie ihre Periode hatte, jetzt zu fasten, und sie sollte sich damit beeilen, dass die Sünde [1] von ihr schwindet.
Sie schilderten von sich, dass Ihre Periode im vierzehnten Lebensalter eintrat, und sie nicht wussten, dass die Reife dadurch erreicht wird. In diesem Fall liegt keine Sünde [1] für das Nicht-Fasten auf Ihnen, denn sie waren unwissend und auf dem Unwissenden liegt keine Sünde. Doch von dem Zeitpunkt an, da Sie wissen, dass das Fasten verpflichtend für Sie ist, müssen Sie sich schnellstmöglich bemühen, das Fasten für das Jahr, indem die Periode eintrat, nachzuholen. Denn eine Frau ist verpflichtet, ab der Reife zu fasten. Und die Reife einer Frau wird durch eines der folgenden vier Dinge erreicht:
1) Sie vollendet 15 Jahre
2) Ihr wachsen Schamhaare
3) Ihr kommt der Erguss
4) Sie bekommt die Periode
Falls eines dieser vier Dinge eintritt, ist sie reif, und es obliegt ihr und ist ihr verpflichtend, die Gottesdienste auszuführen, genauso, wie der Erwachsene.
Ich sage der Fragenden in dieser Angelegenheit: Es ist verpflichtend für sie, falls sie noch nicht den Monat gefastet hat, indem sie ihre Periode hatte, jetzt zu fasten, und sie sollte sich damit beeilen, dass die Sünde [1] von ihr schwindet.
Schaykh Muhammad bin Salih al-Uthaimin, rahimahullah
Fataawa al-Mara al-Muslima
Übersetzt von Rida Abu Idrees
[1] Anmerkung des Übersetzers: Da sie es vorher nicht wusste, war keine Sünde auf ihr. Doch sobald sie es weiß, z. B. mit dieser Fatwa und sie es dann unterlässt, so macht sie eine Sünde, da ihr die Beweise gegeben wurden.