Frage:

Darf eine Frau, die aus einem islamisch gültigen Grund nicht fastet, vor den Menschen essen, egal ob sie Muslime oder Ungläubige sind?

Antwort:

Was ich von der Art der vernünftigen muslimischen Frauen kenne, ist, dass sie vor niemandem essen. Denn das bringt Unannehmlichkeiten mit sich und lässt zugleich ihren Zustand erkennen, nämlich dass sie ihre Menstruation hat. Daher kann sie an einem anderen Ort essen und trinken.

Was aber deine Aussage betrifft, meine Tochter „oder Ungläubige“: Setzt du dich etwa vor die Ungläubigen!? Meine Tochter, fürchte Allah hinsichtlich deiner selbst. Die Ungläubigen sehen dich in diesem Zustand als eine Frau ohne Schamhaftigkeit, wenn du vor ihnen am Tage des Ramadan isst und trinkst. Dies ermutigt die Ungläubigen gegen dich, selbst wenn es nur durch ihren Blick ist. Darum fürchte Allah.

Wenn deine Periode eintritt, dann ist das Fastens für dich verboten. Doch iss und trinke so, dass dich niemand sieht, außer dein Ehemann. Denn dem Ehemann bleibt der Zustand der Frau nicht verborgen, aufgrund seiner Nähe zu ihr und ihrer Nähe zu ihm.

Scheich ‘Ubaid al-Dschābirī, rahimahullah

Übersetzer: Khawer Malik