Frage:
Ist es erlaubt, mit dem Suhur fortzufahren, während der Muazzin den zweiten Adhan für das Fajr-Gebet ruft?
Antwort:
Diese Angelegenheit muss detailliert erklärt werden. Wenn der Muazzin den Adhan für den Morgen {صُبْح} ruft (d.h. wenn Fajr wirklich angefangen hat), dann ist es waajib für dich, mit dem Essen und Trinken aufzuhören. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{لا يمنعنكم أذان بلال من سحوركم، فإنه يؤذن من ليل، فكلوا واشربوا حتى ينادي ابن أم مكتوم}
„Hört nicht mit eurem Suhuur auf, wenn ihr den Adhaan von Bilaal hört, weil er den Adhaan schon in der Nacht ruft. Esst und trinkt also, bis ihr den Adhaan von Ibn Umm Maktuum hört.“ [1]
Dies kommt in Übereinstimmung mit dem, was Allah (ta’alaa) sagt:
{وَكُلُوا وَاشْرَبُوا حَتَّىٰ يَتَبَيَّنَ لَكُمُ الْخَيْطُ الْأَبْيَضُ مِنَ الْخَيْطِ الْأَسْوَدِ مِنَ الْفَجْرِ}
„und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“ (Surah Al-Baqarah 2:187)
Wenn bekannt ist, dass das Fajr angefangen hat, auch ohne Adhaan, wie es der Fall mit einer Person in der Wüste ist, dann muss sie mit dem Essen und Trinken aufhören. Wenn der Muazzin jedoch den Adhan zu früh ruft oder wenn irgendein Zweifel besteht, ob sein Adhan mit dem Beginn von Fajr zusammen trifft oder nicht, ist es dir noch erlaubt, zu essen und zu trinken, bis du sicher bist, dass das Fajr angefangen hat, sei dies nun durch eine verlässliche Uhr (Wecker), welcher so eingestellt ist, dass er zu Beginn des Fajr klingelt, oder durch einen vertrauenswürdigen Adhaan, welcher üblicherweise zum Beginn des Fajr gerufen wird.
In diesem Fall (wenn der Adhan zu früh gerufen wird) ist es dir erlaubt, das, was noch in deiner Hand ist, zu essen und zu trinken, während der Adhaan gerufen wird, weil es Zweifel gibt, bezüglich dessen, ob der Adhaan den Beginn des Morgens ansagt oder nicht.
Schaykh Ibn Baaz, rahimahullah
[1] Al-Bukhari, Sahih, Buch: Adhan, Nr. 617; Muslim, Sahih, Buch: Fasten, Nr. 1092; Al-Tirmidhy, Sunan, Buch: Salah, Nr. 203; Al-Nasaa’y, Sunan, Buch: Adhan, Nr. 637; Ahmad ibn Hanbal, Musnad, Band 2, S. 73; Malik, Al-Muwatta’, Buch: Gebetsruf, Nr. 164; Ad-Darimy, Sunan, Buch: Salah, Nr. 1190.
Frage:
Wird der Adhan als der Zeitpunkt angesehen, an dem man sich von allem, was das Fasten bricht, enthalten muss?
Wie sieht das Urteil zu demjenigen aus, welcher noch trinkt, nachdem er den Adhan gehört hat, obwohl Allah sagt:
{وَكُلُوا وَاشْرَبُوا حَتَّىٰ يَتَبَيَّنَ لَكُمُ الْخَيْطُ الْأَبْيَضُ مِنَ الْخَيْطِ الْأَسْوَدِ مِنَ الْفَجْرِ}
„und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“
Antwort:
Wenn der Adhan für den Beginn der Morgendämmerung (Fajr) gerufen wird, dann ist es verboten (haram), danach zu essen oder zu trinken. Wenn er jedoch vor der Morgendämmerung gerufen wird, ist es erlaubt, danach noch zu essen und zu trinken, wegen dem Beweis diesbezüglich in der Aayah, in welcher Allah sagt:
{وَكُلُوا وَاشْرَبُوا حَتَّىٰ يَتَبَيَّنَ لَكُمُ الْخَيْطُ الْأَبْيَضُ مِنَ الْخَيْطِ الْأَسْوَدِ مِنَ الْفَجْرِ}
„und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“ (Surah Al-Baqarah 2:187)
Wenn jemand im Zweifel ist, kann er auf der sicheren Seite sein, und mit dem Essen und Trinken aufhören, indem er den Hadith anwendet, in welchem der Prophet (sallallah alayhi wa sallam) sagte: {من اتقى الشبهات فقد استبرأ لدينه وعرضه}
„Wer nun die zweifelhaften Dinge vermeidet, gewährt damit seiner Religion und seiner Ehre Makellosigkeit.“ [1]
Und von Allah ist der Erfolg. Allahs Salah (Heil) und Salam seien auf unserem Propheten Muhammad, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, Bakr Abu Zayd, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan)
[1] Anmerkung: An-Nu´maan ibn Baschiir (radiya-llahu ´anhuma) sagte: „Der Gesandte Allahs (sallallah alayhi wa sallam) sagte:
{إن الحلال بيّن وإن الحرام بيّن, وبينهما أمور مشتبهات لا يعلمهن كثير من الناس فمن اتقى الشبهات فقد استبرأ لدينه وعرضه; ومن وقع في الشبهات وقع في الحرام. كالراعي يرعى حول الحمى يوشك أن يرتع فيه ألا وإن لكل ملك حمى ألا وإن حمى الله محارمه. ألا وإن في الجسد مضغة إذا صلحت صلح الجسد كله وإذا فسدت فسد الجسد كله ألا وهي القلب}
„Wahrlich, das Halal (Erlaubte) ist offenkundig, und das Haram (Verbotene) ist offenkundig, und zwischen beiden gibt es Zweifelhaftes, über das viele Menschen keine Kenntnis besitzen. Wer nun die zweifelhaften Dinge vermeidet, gewährt damit seiner Religion und seiner Ehre Makellosigkeit; und wer in zweifelhafte Dinge kommt, kommt in das Verbotene. Wie der Hirte, der seine Herde um ein fremdes Revier herum weidet und beinahe das Eigentumsrecht eines anderen verletzt. Wahrlich, jeder König hat sein eigenes Hoheitsgebiet, und die von Allah verbotenen Dinge stellen das Hoheitsgebiet Allahs auf Seiner Erde dar. Wahrlich, es gibt im Menschenkörper ein Stück Fleisch, wenn dieses gut ist, so ist der ganze Körper gut; ist es aber verdorben, so ist der ganze Körper verdorben. Wahrlich, das ist das Herz!“ (Al-Bukhari, Sahih, Buch: Al-Imaan, Nr. 52; Muslim, Sahih, Nr. 1599 Ibn Majah, Sunan, Buch: Die Fitan, Nr. 3984; Ahmad, Musnad, Band 4, S. 270; Ad-Daarimy, Sunan, Buch: Transaktionen, Nr. 2531)