Frage:
Ist es demjenigen, der aufgrund einer Entschuldigung sein Fasten brechen darf, gestattet, vor Fastenden zu essen?
Antwort:
Ja, das ist dem Entschuldigten erlaubt, es gibt nichts was ihn davon abhält. Ich kenne keinen Hinderungsgrund.
Schaykh Muqbil, rahimahullah
Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes