Frage:
Ich habe Fastentage aus vier weit zurückliegenden Ramadānen nachzuholen, doch ich erinnere mich nicht mehr an die genaue Anzahl der Tage, an denen ich das Fasten gebrochen habe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ich inzwischen dazu übergegangen bin, das mir obliegende Fasten jeweils zeitnah nachzuholen, doch diese früheren Tage bereiten mir Sorge, da ich sie nicht nachgeholt habe und ihre Anzahl mir unbekannt ist. Es handelt sich, wie gesagt, um vier Ramadāne. Wie raten Sie mir in diesem Fall vorzugehen?
Antwort:
Wir raten dir, diese Tage entsprechend deiner überwiegenden Einschätzung nachzuholen. Es ist für dich verpflichtend, das Fasten für die Tage nachzuholen, an denen du es gebrochen hast, nach dem, was du für wahrscheinlich hältst, und dabei Vorsicht walten zu lassen.
Wenn du zum Beispiel annimmst, dass es in jedem Jahr sieben oder acht Tage waren, dann gehe von acht Tagen aus. Und wenn du unsicher bist, ob es acht oder neun waren, dann gehe von neun Tagen aus. Übe Vorsicht und faste sie alle.
Zusätzlich sollst du für jeden Tag einen Bedürftigen speisen, als Mehrleistung, wegen deiner Nachlässigkeit und der Verzögerung des Fastens. Dies entspricht einem halben Sa' pro Tag, also ungefähr anderthalb Kilogramm Datteln oder Weizen oder Reis.
So haben es eine Anzahl der Gefährten geurteilt, möge Allah zufrieden mit ihnen sein, im Fall dessen, der das Nachholen des Fastens bis zu einem weiteren Ramadan verzögert, sofern er keine Entschuldigung hatte, dass er neben dem Nachholen auch speist. Und du hast das Fasten über Jahre hinweg ohne Entschuldigung verzögert.
Daher ist es für dich verpflichtend, zu Allah zu bereuen und das Fasten nachzuholen sowie für jeden vergangenen Tag einen Bedürftigen zu speisen. Möge Allah dir helfen und dich rechtleiten.
Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz, rahimahullah
Quelle: Audioaufnahme aus der Sendung نور على الدرب
Übersetzer: Khawer Malik