Frage:
Was ist das Urteil bezüglich dem Brechen des Fastens ohne Entschuldigung während des Ramadans?
Antwort:
Das Fasten während des Ramadans ohne Entschuldigung zu brechen ist eine große Sünde und derjenige, welcher dies tut, wird als Faasiq (rebellischer Übertäter) bezeichnet. Er muss vor Allah bereuen und diesen Tag nachfasten. Wenn er anfängt zu fasten und dann während des Tages sein Fasten ohne Entschuldigung bricht, dann hat er eine Sünde begangen und muss den Tag nachholen, weil, als er anfing zu fasten wurde es für ihn bindend den Tag zu Ende zu fasten, denn er begann ihn auf der Basis, dass es verpflichtend ist. Deshalb muss er ihn nachholen, wie einen Schwur.
Aber wenn er absichtlich und ohne Entschuldigung überhaupt nicht gefastet hat, dann ist die richtige Ansicht die, dass er diese Tage nicht nachholen muss, weil sie ihm keinen Vorteil bringen werden, da sie niemals von ihm angenommen werden.
Das fundamentale Prinzip in Bezug auf den Akt der Ibadah ist verbunden mit einer bestimmten Zeit und wenn diese Zeit ohne Entschuldigung verschoben wurde, bis die Zeit zu Ende gegangen ist, wird die Ibadah nicht angenommen, weil der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Wer immer eine Tat begeht, die nicht von unserer Sache ist, so wird sie nicht von ihm angenommen.“ Und weil er die Grenzen Allahs überschritten hat, und das Übertreten der Grenzen Allahs ist Fehlverhalten und gute Taten werden nicht von einem Missetäter angenommen. Allah, Der Erhabene sagt:
{وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ اللَّـهِ فَأُولَـٰئِكَ هُمُ الظَّالِمُون}
„Und wer die Schranken Allahs übertritt - das sind diejenigen, die Unrecht tun.“ (Surah Al-Baqarah 2:229)
Und ebenso wenn er einen Akt der Ibadah vor der entsprechenden Zeit getan hat, wird sie nicht von ihm angenommen, so wie sie auch nicht angenommen wird, wenn die Zeit dafür verstrichen ist, es sei denn, dass er eine (von der Schari’a akzeptierte) Entschuldigung hat.
Schaikh ibn al-Uthaymin, rahimahullah
Majmuu‘ Fataawa ash-Shaykh Ibn ‘Uthaymin, 19/89