Frage:

Ich habe Wudu' (Gebetswaschung) vollzogen und das Fajr-Gebet (Morgengebet) verrichtet, jedoch vergessen, meine Socken anzuziehen. Danach ging ich schlafen und zog die Socken an, ohne erneut Wudu' zu machen.

Als die Zeit für das Zhuhr-Gebet (Mittagsgebet) gekommen war, habe ich Wudu' gemacht, über die Socken gewischt (mes'h) und das Gebet verrichtet. Das Gleiche habe ich beim Asr- (Nachmittagsgebet), Maghrib- (Abendgebet) und Isha'-Gebet (Nachtgebet) getan, in dem Glauben, ich hätte die Socken im Zustand der Taharah (rituelle Reinheit) angezogen.

Zwei Stunden nach dem `Isha'-Gebet erinnerte ich mich, dass ich nicht Tahir (rituell rein) war (d.h. kein Wudu hatte), als ich die Socken anzog. Was ist das Urteil über die vier Gebete, die ich verrichtet habe? Sind sie gültig oder nicht, unter Berücksichtigung dessen, dass ich dies nicht absichtlich getan habe?

Antwort:

Wenn jemand Khuffs (Ledersocken) oder Socken anzieht, während er nicht im Zustand der Taharah ist (d.h. kein Wudhu hat), darüber wischt und dann das Gebet vergisst und verrichtet, ist das Gebet ungültig und muss wiederholt werden. Denn eine der Bedingungen für die Gültigkeit des Mes'h (Wischens über die Socken) ist, dass sie im Zustand der Taharah angezogen wurden, gemäß dem Ijma (Konsens der Gelehrten). Das Anziehen der Socken ohne Taharah und das Wischen darüber ist vergleichbar mit dem Verrichten des Gebets ohne rituelle Reinheit. Der Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam) sagte:

{ لا تقبل صلاة بغير طهور ولا صدقة من غلول }

"Weder wird das Gebet ohne Taharah akzeptiert noch wird Sadaqah (freiwillige Wohltätigkeit) aus unrechtmäßigem Geld angenommen." [1], auf die Autorität von IbnUmar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein)). Es wurde in den beiden Sahih-Büchern von Hadith (d.h. Al-Bukhari und Muslim) auf die Autorität von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam) sagte:

{ لا تقبل صلاة أحدكم إذا أحدث حتى يتوضأ }

"Das Gebet von niemandem unter euch wird akzeptiert, wenn er sich im Zustand der Unreinheit befindet, bis er Wudu' vollzieht." [2]

In den beiden Sahih-Büchern von Hadith wurde auf die Autorität von Al-Mughirah ibn Shu`bah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er einmal mit dem Propheten (sall Allahu alayhi wa sallam) reiste, der sich erleichterte und dann Wudu' vollzog. Al-Mughirah goss Wasser für ihn und als er (der Prophet) über seinen Kopf wischte, beeilte sich Al-Mughirah, die Khuffs des Propheten auszuziehen, aber er (der Prophet) sagte: "Lass sie, denn ich habe Wudu' gemacht, bevor ich sie anzog." [3] Dann wischte er über sie. Es gibt viele Hadithe ähnlichen Inhalts.

Daher sollte klar sein, dass du die vier Gebete wiederholen musst: Zhuhr, Asr, Maghrib und Isha'. Du wirst nicht dafür bestraft, dass du es vergessen hast, denn Allah (Gepriesen und Erhaben ist Er) sagt:

{ ربنا لا تؤاخذنا إن نسينا أو أخطأنا }

"Unser Herr, bestrafe uns nicht, wenn wir vergessen oder einen Fehler machen." [Surah al-Baqarah, 2:286] Es wurde authentisch berichtet, dass der Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam) sagte, dass Allah (Gepriesen und Erhaben ist Er) sagte: { قد فعلت } "Ich habe es getan." [4] Das bedeutet, dass Allah (Gepriesen und Erhaben ist Er) das Du'a' (Bittgebet) seiner Diener erhört hat, sie nicht für das zu bestrafen, was sie aus Versehen oder im Vergessen tun.

Aller Lob und Dank gebührt Ihm!

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Band 10, Seite 114. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.


[1] Sahih Muslim, Taharah (224), Sunan At-Tirmidhi, Taharah (1), Sunan Ibn Majah, Taharah und ihre Vorschriften (272), Musnad Ahmad ibn Hanbal (2/73).
[2] Sahih Bukhari, Wudu (135), Sahih Muslim, Taharah (225), Sunan At-Tirmidhi, Taharah (76), Sunan Abu Dawud, Taharah (60), Musnad Ahmad ibn Hanbal (2/308).
[3] Sahih Bukhari, Wudu (206), Sahih Muslim, Taharah (274), Sunan At-Tirmidhi, Taharah (98), Sunan Ad-Darimi, Taharah (713).
[4] Sahih Muslim, Iman (126), Sunan At-Tirmidhi, Tafsir Al-Qur'an (2992).