Al-Bayhaqi sagte: „Zu diesem Thema wurde vom Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) nichts überliefert… vielmehr ist dies die Ansicht der Fuqahaa’ (Rechtsgelehrten) unter den Taabi’iin und denjenigen, die nach ihnen kamen, als auch was wir von Ibn ‘Umar überliefert haben. Ibn ‘Umar (radiya-llahu anhu) vollzog Wuduu‘ (die kleine rituelle Waschung), als seine Hand verbunden war, indem er über sie und ihren Verband strich, und er wusch alles andere. Dies ist sahih von Ibn ‘Umar.“ (Al-Majmuu’, 2/368)


Schaykh Ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) sagte: „Die Gelehrten sagen: Wunden und dergleichen sind entweder unbedeckt oder bedeckt. Wenn die Wunde unbedeckt (Anmerk. nicht verbunden) ist, dann muss sie mit Wasser gewaschen werden. Wenn es nicht möglich ist, sie mit Wasser zu waschen, dann sollte über sie gestrichen werden. Wenn es nicht möglich ist, über sie zu streichen, dann sollte die Person Tayammum verrichten. Dies ist die Reihenfolge in dieser Angelegenheit.
Wenn die Wunde mit vernünftigem Material verbunden ist, dann kann man einfach darüber streichen. Wenn das Darüberstreichen schädlich für die Wunde ist, obwohl sie verbunden ist, dann sollte die Person Tayammum verrichten, so wie wenn sie nicht verbunden wäre. Dies ist was die Fuqahaa‘ bestätigt haben.“ (Al-Sharh al-Mumti’ 1/169)


Schaykh Ibn Baaz (rahimahullah) sagte: „Wenn die Wunde verbunden ist, sollte die Person darüber streichen; wenn sie jedoch nicht verbunden ist, dann sollte sie Tayammum dafür machen.“ (Fataawa Ibn Baaz, 10/118)


Schaykh Saalih al-Fawzaan wurde gefragt: „Nachdem der Arzt meine Wunde gewaschen hatte, kam vom Ort der Injektion in meiner Hand etwas Blut heraus, so dass er sie verband. Wenn ich den Verband abnehme, fängt die Blutung wieder an und hört bis zum Abend nicht auf zu bluten. Dieser Verband ist noch immer um meine linke Hand gebunden. Ist es mir erlaubt, während der Wudu darüber zu streichen, selbst wenn ich nicht im Zustand ritueller Reinheit (Tahaarah) war, als der Verband angelegt wurde? Vielmehr wurde er angelegt, als es geblutet hat. Und wie soll ich darüber streichen?

Er antwortete: Du solltest den Verband, welcher deine Wunde bedeckt, nicht abnehmen, insbesondere deshalb nicht, weil es dir schaden würde, wenn du ihn abnehmen würdest und weil es dann wieder anfangen würde zu bluten. Es ist dir tatsächlich in solch einem Fall nicht erlaubt, ihn abzunehmen, weil du dich damit in Gefahr bringen würdest. Lass ihn daher, wo er ist, und wenn du Wuduu’ verrichtest, wasche den Teil der Hand, an dem kein Verband ist, während es für den Teil, wo der Verband ist, ausreichend ist, wenn du mit nasser Hand darüber streichst. Dies wird für dich ausreichend sein, und zwar kannst du auf diese Weise so lange verfahren, wie es notwendig ist, den Verband zu tragen, selbst wenn dies während vieler Gebetszeiten oder sogar mehrerer Tage sein sollte.
Es ist nicht notwendig, dass der Verband im Zustand der rituellen Reinheit (Tahaarah) angelegt wird. Vielmehr kannst du gemäß der korrekten Ansicht darüber streichen, selbst wenn du nicht rituell rein warst, als der Verband angelegt wurde und auch dann, wenn unter dem Verband Blut ist.

Fazit: Es ist nichts damit verkehrt, wenn du den Verband anlässt. Vielmehr musst du ihn sogar anlassen, weil dies in deinem Interesse ist. Du kannst über das Äußere des Verbandes streichen, wenn du den Teil der Hand wäschst, der unbedeckt ist.“ (Al-Muntaqa min Fataawa al-Schaykh al-Fawzaan, 5/15)