Frage:
Geehrter Sheikh - möge Allah Ihnen Erfolg geben -, ist es erlaubt, mehr als ein Paar Socken anzuziehen und (bei der Gebetswaschung) über das Paar zu streichen, das man möchte?
Antwort:
Nein, man soll nur über das oberste Paar Socken streichen. Wenn man jedoch zuerst über die unteren Socken gestrichen hat und dann die oberen angezogen hat, muss man weiterhin über die unteren Socken streichen. Es ist entscheidend, wo man zuerst gestrichen hat. Wenn man zuerst über die oberen Socken gestrichen hat, muss man über die oberen Socken streichen, und wenn man zuerst über die unteren Socken gestrichen hat, muss man über die unteren Socken streichen, auch wenn man die oberen Socken später angezogen hat.

Schaykh Salih al-Fawzan

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XpM7_PsTSyE, Übersetzung: Rasūl Gençer


Frage:

Wenn ich ein Paar Socken anziehe, während ich Tahir (rituell rein) bin, nach dem Fajr-Gebet (Morgengebet) und dann beim Wudu' (Gebetswaschung) für das Zhuhr-Gebet (Mittagsgebet) über sie wische, danach ein weiteres Paar Socken anziehe, während ich Tahir bin, ist es dann erlaubt, über das zweite Paar Socken zu wischen? Gilt die Zeitspanne der Erlaubnis des Wischens für das erste oder zweite Paar Socken? Bitte beraten Sie mich! Möge Allah Sie belohnen!

Antwort:

Es ist unbedenklich, über ein weiteres Paar Socken zu wischen, wenn Sie es im Zustand der Taharah (rituelle Reinheit) anziehen. Die Zeitspanne der Erlaubnis des Wischens über Socken bezieht sich dann auf das neu angezogene Paar, da sie im Zustand der Taharah getragen wurden. Dies ist vergleichbar mit dem Fall, wenn jemand Socken oder Khuffs (Ledersocken) im Zustand der Taharah nach dem Wischen über eine Schiene anzieht.

Möge Allah uns Erfolg gewähren!

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Band 10, Seite 118. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.