Frage:

Ich sehe oft Menschen, die das Gebet verrichten, beim Wudu' (Gebetswaschung) über ihre Socken mes'h machen (wischen), sogar im Sommer. Können Sie bitte über die Zulässigkeit dieser Handlung aufklären? Was ist für eine ortsansässige Person beim Wudu' vorzuziehen: die Füße zu waschen oder mes'h zu machen, indem man über die Socken wischt? Es ist wichtig zu erwähnen, dass diejenigen, die über die Socken wischen, keinen anderen Grund dafür haben außer der Aussage, dass es erlaubt ist.

Antwort:

Die allgemeinen Bedeutungen authentischer Hadithe deuten auf die Zulässigkeit hin, sowohl im Winter als auch im Sommer über Khuffs (Ledersocken) und Socken zu wischen.

Wir kennen keinen Beweis aus der Schari'ah, der diesen Ritus auf den Winter beschränkt. Jedoch darf eine Person nur unter den entsprechenden Bedingungen über die Socken wischen:

  1. Die Socken müssen den Teil bedecken, der gewaschen werden muss.
  2. Sie müssen direkt nach dem Wudu' getragen werden.
  3. Die Dauer des Wischens muss eingehalten werden, nämlich ein Tag und eine Nacht für eine ortsansässige Person und drei Tage und Nächte für einen Reisenden, beginnend nach dem Ungültigwerden des Wudu', das nach dem Anziehen der Socken erfolgt, gemäß der zuverlässigsten Meinung der Gelehrten.

Möge Allah uns Erfolg gewähren!

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Band 10, Seite 114. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.