Frage:
Manchmal vollziehe ich Ghusl für Janaba oder die Menstruation und ich wasche mein Haar nicht, da es geflochten ist. Wie lautet das Urteil darüber?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das ist ein schwer wiegender Fehler und es ist nicht gestattet, dies zu tun. Daher ist das Gebet nicht gültig. Du musst alles von deinem Körper waschen, einschließlich des Haares, wie in dem Hadith von Umm Salama (möge Allah mit ihr zufrieden sein) bestätigt wird, in dem es heißt: „Ich fragte: ‚O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihr Haar flechtet – sollte ich es für den Ghusl nach Janaba öffnen?‘ Er antwortete: ‚Nein, es ist ausreichend für dich, sie dreimal zu übergießen, [hiernach gieße Wasser über dich selbst, danach wirst du (rituell) rein sein.‘]“ (Sahih-Muslim).‘“ (Muslim, 330)

Wenn dein Haar geflochten ist, dann kannst du es waschen und sicherstellen, dass das Wasser die Wurzeln erreicht ebenso wie den Rest davon. Dies ist notwendig. Deine Gebete sind nicht gültig, denn du hast den Ghusl nach Janaba nicht angemessen vollzogen. Eine der Bedingungen des Ghusl nach Janaba ist, dass das Wasser jeden Teil des Körpers erreichen muss, einschließlich des Haares. Dasselbe gilt für den Ghusl nach der Menstruation oder nach der postnatalen Blutung.

Du musst die Gebete, die du verrichtet hast, als du dein Haar im Verlauf des Ghusl nach Janaba oder Menstruation nicht gewaschen hast, wiederholen. Und Allah weiß es am besten.

Shaikh Abd-Allah Ibn Humayd, hafidhahullah

Fataawa al-Shaikh Abd-Allah Ibn Humaid, S. 53