Frage an Islam Fatwa:
Ist es erlaubt, den Quran im Zustand der Janabah - d.h. ohne Ghusl - zu rezitieren?
Antwort:
Einer Person im Zustand der großen rituellen Unreinheit (Janabah) ist das Rezitieren des Qurans verboten. Dies basiert auf dem folgenden Hadith, überliefert von At-Tirmidhi und anderen Hadith-Gelehrten, auf die Autorität von ʿAli Ibn Abi Talib (möge Allah mit ihm zufrieden sein):
{ لا يحجبه (أي النبي صلى الله عليه وسلم) عن القرآن شيء، ليس الجنابة }
„Nichts hinderte ihn (den Propheten, ﷺ) am Rezitieren des Qurans außer dem Zustand der Janabah.“ (Ahmad Nr. 627 (1/101), Abu Dawud Nr. 229 [1/114], At-Tirmidhi Nr. 146 [1/673], An-Nasa'i)
In einer anderen Version bei At-Tirmidhi heißt es:
{ يقرئنا مالم يكن جنبا }
„Er (ﷺ) pflegte uns den Quran zu rezitieren, außer wenn er im Zustand der Janabah war.“
Daraus ergibt sich das Verbot für eine Person im Zustand der großen rituellen Unreinheit, den Quran zu rezitieren. Dieses Verbot gilt ebenso für Frauen während der Menstruation (Haid) oder im Wochenbett (Nifas).
Einige Gelehrte – wie Schaykh al-Islam Ibn Taymiyyah – vertreten jedoch die Ansicht, dass es menstruierenden Frauen erlaubt sei, den Quran zu rezitieren, wenn die Gefahr besteht, ihn zu vergessen. (Majmuʿ al-Fatawa, Bd. 21, S. 266)
Zulässig ist es jedoch, Quranverse ohne Rezitationsabsicht, sondern im Rahmen des Gedenkens an Allah (Dhikr), auszusprechen, wie zum Beispiel:
﴿ الْحَمْدُ لِلَّهِ رَبِّ الْعَالَمِينَ ﴾
„Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.“ (Surah al-Fatihah: 2)
Dazu sagte ʿAʾischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein):
{ أن النبي صلى الله عليه وسلم كان يذكر الله على كل أحيانه }
„Der Prophet (ﷺ) pflegte Allah in allen seinen Zuständen zu gedenken.“ (Muslim Nr. 824, [2/390])
Schaykh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah
Quelle: الملخص الفقهي - „Eine Zusammenfassung der islamischen Jurispudenz“, Band 1, Kapitel 3 – Handlungen, die bei ritueller Unreinheit verboten sind. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.