At-Tirmidhi (177), An-Nasaa’i (615), Abu Dawud (437) und Ibn Maajah (698) berichteten von Abu Qataadah, welcher sagte:
{ذَكَرُوا لِلنَّبِيِّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَوْمَهُمْ عَنْ الصَّلَاةِ. فَقَالَ: إِنَّهُ لَيْسَ فِي النَّوْمِ تَفْرِيطٌ إِنَّمَا التَّفْرِيطُ فِي الْيَقَظَةِ فَإِذَا نَسِيَ أَحَدُكُمْ صَلَاةً أَوْ نَامَ عَنْهَا فَلْيُصَلِّهَا إِذَا ذَكَرَهَا}
„Sie erzählten dem Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) dass sie das Salah verschlafen hatten. Er sagte: ‚Es gibt kein schuldhaftes Verhalten, wenn man schläft, vielmehr gibt es das, wenn man wach ist. Wenn einer von euch das Gebet vergisst oder verschläft und das Gebet verpasst, dann lasst es ihn beten, wenn er sich daran erinnert.‘” (As-Sahihayn; Als Sahih von Schaykh Al-Albaani in ‚Sahih al-Tirmidhi‘ eingestuft)
Ibn Qudaamah sagte, indem er die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten erklärte: „Wenn Wasser vorhanden ist, aber wenn die Mühe es zu erreichen und es zu nutzen, bewirken würde, dass man sein Gebet verpasst, dann ist es trotzdem nicht erlaubt, Tayammum zu verrichten, sei es dass man zuhause ist oder unterwegs, gemäß der Mehrheit der Gelehrten, inklusive Asch-Schaafa’i, Abu Thawr, Ibn al-Mundhir, und As-haab al-Ra’i.
Jedoch wurde von Al-Awzaa’i und Ath-Thawri berichtet, dass man in dem Fall Tayammum verrichten darf. Dies wurde von Al-Walid ibn Muslim berichtet.“ (Al-Mughni 1/166)
Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah (rahimahullah) sagte: „Wenn eine Person am Ende der Zeit für das Salah aufwacht und wenn sie dabei Junub ist und wenn sie Angst hat, dass sie ihr Gebet verpasst, falls sie Ghusl verrichtet, sollte sie trotzdem Ghusl verrichten und beten, selbst wenn die Zeit des Gebets zu Ende geht.
Das Gleiche gilt für den, der vergessen hat (, und sich erst kurz vor Ende der Gebetszeit daran erinnert).“ (Al-Ikhtiyaaraat al-Fiqhiyyah)
Für Schlafenden/ Vergessenden beginnt Gebetszeit ab da, wo er sich erinnert
Frage:
Bezüglich dem Erhitzen von Wasser, wenn eine Person faul war und zu spät vom Schlaf in der Wüste aufgewacht ist, und wenn sie fürchtet, dass die Gebetszeit endet, was soll sie tun - das Wasser erhitzen oder Tayammum verrichten?
Antwort:
Er sollte das Wasser erhitzen, selbst wenn er Angst hat, dass die Gebetszeit endet, denn wenn der Schlafende aufwacht ist die Zeit für das Salah in seinem Fall dann, wenn er vom Schlaf erwacht und nicht dann, wenn die Zeit für das Gebet beginnt, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: {من نام عن صلاة أو نسيها فليصلها إذا ذكرها}
„Wer ein Gebet verschläft oder es vergisst, soll es verrichten, wenn er daran denkt.“
Die Zeit für das Gebet des Vergessenden fängt also an, wenn er sich daran erinnert und für den Schlafenden, wenn er aufwacht. Wir sagen: Wenn du 5 oder 10 Minuten vor Sonnenaufgang aufwachst und wenn du Tayammum verrichtest, wirst du es schaffen rechtzeitig das Gebet zu verrichten, aber wenn du Ghusl verrichtest, wirst du es nicht in der Zeit schaffen. Wir sagen, dass du Ghusl verrichten musst, auch wenn die Zeit (für das Gebet) zu Ende geht, weil die Zeit zum Gebet in deinem Fall erst dann beginnt, wenn du aufwachst, und nicht zur Zeit der Morgendämmerung (Fajr), da du entschuldigt bist.“
Shaykh Ibn ‘Uthaymiin, rahimahullah
Fataawa Nuur ‘ala al-Darb