Frage:

  • Ist irgend eine Sünde darin involviert, wenn eine Frau Nagellack trägt?
  • Was soll sie tun, wenn sie (damit) Wudu verrichten will?

Antwort:
Alhamdulillah.

Wir kennen kein Urteil darüber, aber es ist besser, es nicht zu benutzen, weil dafür keine Notwendigkeit besteht und weil es beim Verrichten des Wudu das Wasser daran hindern könnte, die Haut zu erreichen. Kurz gesagt, es ist besser, es nicht zu benutzen und sich mit Henna zu begnügen, weil dies das ist, was die früheren muslimischen Frauen benutzt hatten.
Wenn eine Frau Nagellack benutzt, dann muss sie ihn entfernen, bevor sie Wudu verrichtet, weil er, wie gesagt, das Wasser daran hindert, die Haut zu erreichen.

Und Allah ist die Quelle des Erfolgs.
 

Schaykh ‘Abdul-'Aziiz ibn Baaz, rahimahullah


 

Das Ständige Komitee sagte (Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah 5/218): „Wenn die Farbe (des Nagellacks) wasserdicht ist, dann ist ihre Wudu nicht gültig, es sei denn, sie wurde vor dem Verrichten der Wudu entfernt. Wenn sie nicht wasserdicht ist, dann ist ihre Wudu gültig, wie dies im Fall von Henna ist.“


‘Umar ibn al-Khattaab (radiya-llahu anhu) sagte:

{أَنَّ رَجُلًا تَوَضَّأَ فَتَرَكَ مَوْضِعَ ظُفُرٍ عَلَى قَدَمِهِ فَأَبْصَرَهُ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، فَقَالَ: ارْجِعْ فَأَحْسِنْ وُضُوءَكَ، فَرَجَعَ ثُمَّ صَلَّى}

„Ein Mann verrichtete Wudu’ und ließ eine Stelle in der Größe eines Fingernagels an seinem Fuß aus. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sah dies und sagte: ‚Gehe zurück und verrichte deine Wudu richtig.‘ Also ging er zurück und betete danach.” (Muslim 359)

An-Nawawi (rahimahullah) sagte, während er diesen Hadith kommentierte: „Dieser Hadith demonstriert, dass wenn eine Person einen kleinen Fleck an den Stellen, die gereinigt werden müssen, auslässt, dann ist seine Reinigung nicht gültig und dies ist etwas, worüber die Gelehrten sich einig sind … Dieser Hadith zeigt auch an, dass wenn jemand irgendeinen Teil seines Körpers nicht wäscht und sich außerhalb von Unwissenheit reinigt, seine Reinigung nicht gültig ist.“ (Scharh Muslim)


 

Frage:
Wenn ich beim Verrichten der Wudu einen kleinen Teil dessen, was während der Wudu gewaschen werden muss vergesse, und mich dann genau nachdem ich Wudu verrichtet habe erinnere, sollte ich Wudu wiederholen oder ist es ausreichend, nur diesen ausgelassenen Teil zu waschen?

Antwort:
Die korrekte Reihenfolge ist eine der Bedingungen der Wudu, damit sie gültig ist. Wenn eine Person beim Verrichten der Wudu vergisst, einen Teil ihres Körpers, der gewaschen werden muss, zu waschen, auch wenn es nur ein kleiner Teil davon ist, und wenn dies während dem Verrichten der Wudu passiert und wenn die Spuren des Wassers noch auf ihrem Körper und noch nicht getrocknet sind, dann muss sie nur das waschen, was sie vergessen hat und was danach kommt.
Aber wenn sie sich erinnert, dass sie einen Teil der Glieder, die gewaschen werden müssen, vergessen hat zu waschen, nachdem ihr Körper trocken wurde oder wenn sie sich daran erinnert, während sie betet oder danach, dann muss sie seine komplette Wudu widerholen und sie muss ebenso ihr Gebet widerholen, weil es keine Kontinuität in ihrem Fall gab und eine lange Zeit vergangen war, seitdem sie ihr Wudu beendet hatte.
Allah hat befohlen, alle Pflichtteile des Körpers bei der Wudu zu waschen; wenn er deshalb einen Teil auslässt, auch wenn dieser klein ist, dann ist es so, als ob er kein Wudu verrichtet hätte.

Und mit Allah ist der Erfolg. Möge der Frieden und Segen Allahs auf dem Gesandten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(‘Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allah ibn Baaz, ‘Abd al-‘Aziz Aal al-Schaykh, Bakr Abu Zayd)

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah: al-Majmuu‘ah al-Thaaniyyah, 6/92