Frage:

Ist die Mund-Spülung für den Mutauaddi’¹, welcher sein Wudu bewahren will, verpflichtend, wenn er irgendetwas isst oder trinkt?

Antwort:
Es ist nicht verpflichtend, jedoch ist es erwünscht. Wenn darin (im Essen) etwas fetthaltiges, oder in ihm etwas ist das ein Geruch enthält, spült man (den Mund solange) bis der anstößige Geruch vergeht, oder das Fett, welches ihn womöglich stört und beschäftigt. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) pflegte zuweilen, wenn er Milch trank, (seinen Mund) zu spülen und sagte: „Sie beinhaltet ein Fett dessen Spülung erwünscht ist, wenn dies erforderlich ist.”

 

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Quelle: Fatāuā Nūrun ‘alā ad-Darb (5/ 52)

¹ Al-Mutauaddi’ ist: Der, der sich mit dem Wudu (der kleinen rituellen Gebets-Waschung) reinigt.

Übersetzer: Din Abdul-Halīm