Frage:

Ist es mir erlaubt, Allah, den Erhabenen, um Isticharah zu bitten oder das Isticharah-Gebet zu verrichten, wenn ich die Hadsch beabsichtige, obwohl ich derzeit nicht über die finanziellen Mittel verfüge, die mir dabei helfen?

Antwort:

Die Hadsch bedarf in Wirklichkeit keiner Isticharah, außer wenn der Mensch die Isticharah hinsichtlich der Reise und dessen, was damit zusammenhängt, verrichten möchte. Denn rechtschaffene Taten, wenn sich die Möglichkeit dazu ergibt und dem Menschen ihre Durchführung erleichtert wurde und ihn kein Hindernis daran hindert, so soll er sich beeilen. Denn der Prophet sagte:

«بَادِرُوا بِالْأَعْمَالِ»

„Eilt zu den guten Taten“ bis zum Ende des Hadith.

Scheich Ṣāliḥ al-Luḥaidān, rahimahullah

Übersetzer: Khawer Malik