Frage:
Er sagt, wir befinden uns in Libyen, und die Hadsch kostet uns einen sehr hohen Betrag, zudem erfolgt sie auch über ein Losverfahren. Ist es mir erlaubt, jemanden zu beauftragen und ihm Geld zu geben, damit er für mich die Hadsch vollzieht?

Antwort:

Nein, solange du dazu fähig bist, ist es nicht erlaubt, jemanden zu beauftragen.

Wenn du imstande bist, sodass du über eine finanzielle Möglichkeit und ein Transportmittel verfügst und dir der Weg erleichtert ist und dich kein Hindernis daran hindert, dann ist es für dich verpflichtend, den Hadsch zu vollziehen.

Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, dann ist die Hadsch für dich nicht verpflichtend, solange du nicht über eine finanzielle Möglichkeit und ein Transportmittel verfügst, sodass du wieder zu deiner Familie zurückkehren kannst.

Scheich Zaid al-Madchalī, rahimahullah

Übersetzer: Khawer ibn Malik