Frage an Islam Fatwa:

Ist es erlaubt, Tawaf um die Kabah ohne Wudhu oder im Zustand der Janabah - d.h. ohne Ghusl - zu verrichten?

Antwort:

Es ist einer Person im Zustand kleiner oder großer ritueller Unreinheit nicht erlaubt, tawaf zu verrichten, denn der Prophet () sagte:

{ الطواف بالبيت صلاة؛ إلا أن أباح فيه الكلام }

„Der tawaf ist ein Gebet – mit dem Unterschied, dass Allah es erlaubt hat, währenddessen zu sprechen.“ (Sunan at-Tirmidhi Nr. 960, 3/293, hassan)

Es ist authentisch überliefert, dass der Prophet () vor dem tawaf die rituelle Waschung vornahm. (Al-Bukhari Nr. 1614 [3/627] und Muslim Nr. 2991 [4/444])

Außerdem verbot er menstruierenden Frauen, den tawaf zu verrichten, bis sie sich gereinigt hatten.

Ein weiterer Beweis ist der folgende Quranvers:

﴿ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا تَقْرَبُوا الصَّلَاةَ وَأَنْتُمْ سُكَارَىٰ حَتَّىٰ تَعْلَمُوا مَا تَقُولُونَ وَلَا جُنُبًا إِلَّا عَابِرِي سَبِيلٍ حَتَّىٰ تَغْتَسِلُوا ﴾

„O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wißt, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt.“ (Surah an-Nisaʾ, 4:43)

Dieser Vers zeigt, dass es verboten ist, eine Moschee im Zustand der großen Unreinheit zu betreten – es sei denn, man durchquert sie. Wenn also schon der bloße Aufenthalt verboten ist, so gilt das Verbot für den tawaf umso mehr.

Schaykh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah

Quelle: الملخص الفقهي - „Eine Zusammenfassung der islamischen Jurispudenz“, Band 1, Kapitel 3 – Handlungen, die bei ritueller Unreinheit verboten sind. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.