Frage:
Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass viele unserer sunnitisch-muslimischen Brüder, die an der persischen Küste leben, der islamischen Pflicht nachgehen möchten, die Hajj zu vollziehen. Das Problem jedoch ist, dass sie nicht mit einer schi'itischen iranischen Organisation reisen können, weil sie Streitigkeiten vermeiden möchten, die während der Reise auftreten können. Die arabischen Länder in der Umgebung erlauben es ihnen ebenfalls nicht, mit ihnen zu reisen. Ist es nun diesen Brüdern erlaubt, dass sie jemand anderem eine Hajj finanzieren, damit diese Person sie für diese Brüder vollzieht?
Bitte klären Sie uns hierzu auf und geben Sie uns eine Fatwa. Möge Allah Sie belohnen.
Antwort:
Sie sind verpflichtet, die Hajj selbst zu vollziehen, wenn sie finanziell und gesundheitlich in der Lage sind - auch wenn sie dafür mit Schiah-Organisationen reisen müssen. Jedoch müssen sie sehr vorsichtig sein, damit sie nicht von den falschen Lehren der Schi'iten beeinflusst werden. Auch sollten sie, wenn sie dazu in der Lage sind, die Leute aufrufen den Lehren der Ahlus-Sunnah zu folgen. Dies basiert auf der Ayah, in der Allah (subhaanahu) sagt:
{ادْعُ إِلَىٰ سَبِيلِ رَبِّكَ بِالْحِكْمَةِ وَالْمَوْعِظَةِ الْحَسَنَةِ ۖ وَجَادِلْهُم بِالَّتِي هِيَ أَحْسَنُ}
„Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen in bester Weise.“ (Surah An-Nahl 16:125)
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)
Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah lil buhuuth al-'Ilmiyyah wal-Iftaa';
www.Alifta.net> Band 11: Hajj u. Umra > Verpflichtung und Bedingungen der Hadsch und Umra> Verpflichtung der Hadsch auch in Begleitung der Anhänger der Bidah; Fatwa Nr. 8308;
Teil Nr. 11, Seite Nr. 18-19