Frage:

Ist Tawaf für Verstorbene erlaubt?

Antwort: Dafür gibt es keine Grundlage, nein. Genauso wie das Gebet für Verstorbene, denn das offensichtlichere ist, dass es nicht zulässig ist. Jedoch ist eine vollständige Umra oder ein vollständige Hajj (für den Verstorbenen) in Ordnung.

Fragender: Und für die Lebenden?

Antwort: Das gilt auch für die Lebenden, es gibt dafür keine Grundlage. Einige Fuqaha haben es erwähnt, aber es gibt keinen Beweis dafür. Das Tawaf ist eine Art des Gebets, daher sollte das Tawaf nur mit Beweis durchgeführt werden, ebenso wie das Gebet nur mit Beweis vollrichtet werden kann. Man sollte kein Tawaf für jemanden durchführen, und niemand sollte für einen anderen Gebete vollrichten. Aber wenn jemand für einen Verstorbenen oder jemanden, der nicht in der Lage ist – wie ein sehr alter Mann oder eine sehr alte Frau – eine vollständige Umrah oder einen vollständigen Hajj verrichtet, dann ist das erlaubt.

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Audioaufnahme. Übersetzung: Khawer Malik