Frage:

Wie ist das Urteil darüber, eine Bezahlung von jemandem entgegenzunehmen, der möchte, dass man für eine andere Person die Hadsch vollzieht?

Antwort: 

Das wird nicht als Bezahlung bezeichnet, und es ist nicht erlaubt, es als „Bezahlung“ (أجرة) zu bezeichnen. Vielmehr nennt man es „Nafaqah“ (finanzielle Kostendeckung), denn die Hadsch erfordert Ausgaben.

Wenn jemand aus seinem eigenen Vermögen die Hadsch für eine andere Person kostenlos vollziehen möchte, so möge Allah ihn mit Gutem belohnen – das ist besser.

Wenn er jedoch die Ausgaben annehmen möchte, die er für die Hadsch aufwendet, so ist daran nichts auszusetzen.

Was jedoch jemanden angeht der die Hadsch zu einem Handelsgeschäft macht – also sie aus geschäftlichem Interesse und wegen des Geldes unternimmt, für eine solche Person gibt es keine Hadsch. Wer das Geld beabsichtigt, für den gibt es keine Hadsch, denn er hat sie zu einem Mittel des Gelderwerbs gemacht. Im Gegensatz dazu steht derjenige, der die Hadsch verrichtet und dafür Geld annimmt, um sich bei der Durchführung der Hadsch helfen zu lassen. Dieser hat das Geld zu einem Mittel für die Anbetung gemacht – und daran ist nichts auszusetzen.

Ein Muslim muss seine Absicht aufrichtig für Allah machen – sowohl bei der Hadsch als auch in jeder anderen Form der Anbetung – und darf die Anbetung nicht zu einer Einkommensquelle oder einem Handelsgut machen.

﴿مَن كَانَ يُرِيدُ ٱلْحَيَوٰةَ ٱلدُّنْيَا وَزِينَتَهَا نُوَفِّ إِلَيْهِمْ أَعْمَٰلَهُمْ فِيهَا وَهُمْ فِيهَا لَا يُبْخَسُونَ ۝ أُو۟لَٰئِكَ ٱلَّذِينَ لَيْسَ لَهُمْ فِى ٱلْـَٔاخِرَةِ إِلَّا ٱلنَّارُ وَحَبِطَ مَا صَنَعُوا۟ فِيهَا وَبَٰطِلٌۭ مَّا كَانُوا۟ يَعْمَلُونَ﴾


„Wer das diesseitige Leben und seinen Schmuck will – denen werden Wir ihre Taten darin vollständig vergelten, und ihnen wird darin nichts vorenthalten. Das sind diejenigen, für die es im Jenseits nur das (Höllen)feuer gibt; zunichte wird, was sie darin vollbracht haben, und nichtig ist, was sie zu tun pflegten.“ (Surah Hūd, 11:15–16)

Ein Muslim muss seine Absicht aufrichtig für Allah, den Mächtigen und Erhabenen, machen. Es ist kein Problem, wenn eine Stellvertretung bei der Hadsch oder einer anderen Anbetung Ausgaben erfordert – dass man dann das annimmt, was zur Deckung dieser Ausgaben notwendig ist. Denn in diesem Fall hat man das Geld zu einem Mittel für die Anbetung gemacht.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān, hafidhahullah

Übersetzung: Khawer Malik