Frage:
Erklären Sie uns bitte die Zakatpflicht für Aktien. Wie wird die Zakat für sie berechnet? Wird der Gewinn zusammen mit dem Grundkapital versteuert, oder separat? Und ist die Zakat ab dem Zeitpunkt des Aktienerwerbs fällig oder erst bei Beginn des Hawl (des lunaren Jahres)? Bitte klären Sie uns auf – möge Allah Sie belohnen.
Antwort:
Aktiengesellschaften unterliegen einer differenzierten Betrachtung:
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Wenn die Aktien zum Handel und Gewinnerzielung gekauft wurden, dann ist die Zakat fällig, sobald ein volles lunares Jahr (Hawl) auf das ursprünglich investierte Kapital verstrichen ist. Hierbei wird der aktuelle Marktwert der Aktien am Ende des Hawl zugrunde gelegt – unabhängig davon, ob sie in Grundstücken, Fahrzeugen, Gebäuden oder anderen Vermögenswerten bestehen.
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Wenn die Anteile als langfristige Investition gehalten und nicht zum Verkauf bestimmt sind, dann besteht keine Zakatpflicht auf den Wert der Anteile selbst. (Beispiele:)
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Etwa bei Beteiligungen an Grundstücken zum Bau von Wohnhäusern oder zur Vermietung, ohne die Absicht, es zu veräußern, sondern vielmehr um es zu bebauen und als Wohnraum für sich selbst oder zur Vermietung zu nutzen – Stattdessen wird die Zakat nur auf die daraus erzielten Erträge (z.B. Gewinne oder Mieteninnahmen) fällig, sobald diese ein Jahr lang im Besitz sind. Hinsichtlich des Grundstücks selbst fällt keine Zakat an.
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Ebenso, wenn es sich um eine Beteiligung an Gebäuden handelt, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, sondern lediglich zur Erzielung von Mieteinnahmen dienen, so wird die Zakat auf die Mieteinnahmen erhoben, sobald das Hawl darüber verstrichen ist.
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Ebenso verhält es sich bei Fahrzeugen, wenn in solche investiert wird – beispielsweise für Taxis oder speziell zur Vermietung an diejenigen, die sie nutzen –, dann wird die Zakat auf die daraus resultierenden Mieteinnahmen fällig, sofern das Hawl darüber abläuft.
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Nachfrage des Moderators:
Wie wird die Zakat berechnet, wenn die Aktie selbst zum Handel (Kauf/Verkauf) bestimmt ist, Euer Ehren?
Antwort des Scheich:
Es hängt von der Absicht des Investors ab:
- Ist die Absicht, die Aktie zu verkaufen (d.h. damit zu Handeln), unterliegen die Aktien der Zakat als Handelswaren (d. h. der gesamte Wert wird zum Hawl-Ende versteuert).
- War die Absicht hingegen reine Investition ohne Verkaufsabsicht, wird nur der daraus generierte Ertrag (z. B. Dividenden, Mieten oder andere Ausschüttungen) nach Ablauf eines Jahres versteuert (d.h. Zakat gezahlt).
Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: نور على الدرب > كيفية زكاة الأسهم . Übersetzung: Abu Davut Konyevi.