Frage:
Was ist das Urteil über einen Mann, der bezeugt dass es keinen Gott gibt außer Allah und der sein Gebet verrichtet, aber die Zakah nicht zahlt? Und da diese Person sich weigert die Zakah zu zahlen, sollte man das Totengebet verrichten, wenn er stirbt?

Antwort:
Die Zakah ist eine der Säulen des Islam und wenn diese unterlassen wird und wenn die Verpflichtung dazu verleugnet wird, sollte ihm diese Pflicht erklärt werden. Wenn er es immer noch verweigert, die Zakah zu zahlen, wird er als Ungläubiger angesehen und nach seinem Tod sollte weder das Totengebet für ihn verrichtet werden, noch sollte er auf einem muslimischen Friedhof begraben werden.
Wenn er jedoch aus Geiz die Zakah nicht zahlt, aber glaubt dass es eine religiöse Pflicht ist, begeht er eine große Sünde und wird nicht als Ungläubiger angesehen. Wenn er in diesem Zustand stirb, sollte sein Körper gewaschen und auch das Totengebet für ihn verrichtet werden. Möge Allah ihn am Tag der Auferstehung bestrafen oder ihm vergeben.

Möge Allah uns Erfolg gewähren und Frieden und Segen seien auf dem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten!


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdullah ibn Qa`ud   ,Abdullah ibn Qa`ud,   `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Fataawa al-Lajna ad-Daima; Dritte Frage der Fatwa Nr. 6147