Frage:

  • Ist es verpflichtend, Zakah auf den Besitz von Minderjährigen zu bezahlen?
  • Wenn es verpflichtend ist, sollte die Zakah von dem Reichtum selber genommen werden oder von dem monatlichen Mietertrag, nachdem die Ausgaben davon abgezogen wurden?
  • Sollte Zakah auf das restliche Nettoeinkommen gezahlt werden?

Antwort:
Zakah ist bei Reichtum eines jungen Muslims, welcher der Zakah unterworfen ist, verpflichtend, nachdem dieser ein Jahr in seinem Besitz war. Wenn die Zakah fällig ist, sollte sie von dem Reichtum, den er ein Jahr besessen hat, bezahlt werden.
Es ist auch verpflichtend, Zakah auf jeden Profit von diesem Reichtum zu bezahlen, ohne ein weiteres Jahr abzuwarten, selbst wenn von dem Profit andere Leistungen, wie die Lebenshaltungskosten für das kommende Jahr, gezahlt werden.
Was die notwendigen Ausgaben betrifft, wie das Kaufen von Kleidung, Nahrung, das Zurückzahlen von Schulden und dergleichen, so sollten sie besser abgezogen werden, bevor ein Jahr vergangen ist. Was die Mieteinnahmen betrifft, so ist keine Zakah fällig, bis ein Kalenderjahr vergangen ist, vom Tag des Mietvertrages an gerechnet.

Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Heil und der Frieden auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdul-`Aziz Bin Baz, `Abdullah bin Ghudayaan, `Abdur-Razzaaq al-`Afifi)

alifta.net> Gruppe 1> Band 9> Beerdigungen und Zakah> Zakah> Zahlung von Zakah> Das Zahlen von Zakah auf den Besitz von Minderjährigen> Zweite Frage der Fatwa Nr. 3830;
Band 9, Seite 413