Frage:
Was ist die vorgeschriebene Zeit für die Entrichtung der Zakat al-Fitr? Und wenn ein Mensch sie bis nach dem Id Gebet hinauszögert, erhält er dann noch den Lohn dafür, gleichgültig ob er sie absichtlich oder aus Vergessenheit hinausgezögert hat oder nicht?
Antwort:
Die festgelegte Zeit für die Sadaqah al-Fitr ist, dass ihre beste Zeit nach dem Fadschr Gebet bis kurz vor dem Id-Gebet liegt. Dies ist das Beste. Es ist jedoch erlaubt, sie ein oder zwei Tage vor dem Id zu entrichten.
Wenn er sie bis nach dem Gebet hinauszögert, dann ist er verpflichtet, sie dennoch zu entrichten. Allerdings hat sie dann nicht mehr das Urteil der Sadaqah al-Fitr, sondern sie gilt lediglich als eine der gewöhnlichen Spenden. Er muss sie entrichten, doch der Lohn der Sadaqah al-Fitr ist ihm entgangen.
Wenn er sie aus Vergessenheit hinauszögert, so erhält er ebenfalls nicht den Lohn dessen, der sich selbst in Acht nahm, vorsichtig war, die Zakat rechtzeitig entrichtete und ihr besondere Aufmerksamkeit schenkte. Doch wer aus Vergessenheit handelt, der sündigt nicht. Wer sie jedoch absichtlich über ihre Zeit hinaus hinauszögert, der hat gesündigt.
Der Fragesteller:
Das heißt also, er muss sie lediglich entrichten und nicht sagen: „Ihre Zeit ist verstrichen und die Angelegenheit ist beendet.“
Antwort:
Ja, sie muss entrichtet werden, unabhängig davon, ob ihre Zeit vergangen ist oder nicht.
Scheich Sāliḥ al-Luḥaidān, rahimahullah
Übersetzer: Khawer ibn Malik