Frage:
Im Monat Rajab verdiente ich etwas Geld und möchte die Zakah darauf im Ramadan bezahlen. Ist dies erlaubt? Denn wir würdigen die Bedürftigen im Monat Ramadan mehr.
Antwort:
Zakah wird sowohl bei Gold und Silberwährungen, als auch bei anderen Währungen, die diese ersetzen, wie Banknoten und Handelswaren, fällig, sobald sie den Nisaab erreicht haben und ein Hijri Jahr (d.h., ein Mondjahr) vergangen ist. Demgemäß bist du verpflichtet, die Menge an Zakah, welche für den Betrag Geldes, den du verdient hast, anfällt, nach einem Jahr im Monat Rajab zu entrichten, wenn sie den Nisaab erreicht hat.
Wenn du jedoch schon im Ramadan des Jahres, in welchem du das Geld verdient hast, also für die zwei Monate, wenn der Nisaab erreicht wurde, die Zakah bezahlen willst, damit du dann nach einem Jahr wiederum im Ramadan die nächste fällige Zakah bezahlen kannst, wegen dem Grund, den du angegeben hast, dann kannst du dies tun. Ebenso könntest du aus dem gleichen Grund die Zakah, die auf dein Geld fällig wird, schon ein Jahr im Voraus bezahlen, bevor ein volles Hijri Jahr vergangen ist. Es ist auch erlaubt, wenn ein dringender Grund vorliegt, im Voraus zu bezahlen.
Jedoch ist es verboten, die Zahlung der Zakah, wenn der Nisaab erreicht ist, hinauszuzögern, und erst im Ramadan des Folgejahres zu bezahlen, weil du im Monat Rajab schon verpflichtet bist, sie zu zahlen.
Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Heil und der Frieden auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`uud, `Abdul-`Aziz Bin Baaz, `Abdullah bin Ghudayaan, `Abdur-Razzaaq al-`Afifi)
alifta.net> Gruppe 1> Band 9> Beerdigungen und Zakah> Zakah> Zahlung von Zakah> Zeit, in der die Zakah fällig wird> Erste Frage der Fatwa Nr. 2299;
Band 9, Seite 390-392