Frage an Islam Fatwa:

Was ist das Urteil über die Teilnahme an den Festen der Kuffar?

Antwort:

Es gibt keinen Unterschied zwischen der Teilnahme an ihren Festen und der Teilnahme an anderen religiösen Ritualen von ihnen, denn die Zustimmung zum ganzen Fest ist Zustimmung im Unglauben, und die Zustimmung zu einigen Teilen davon, ist Zustimmung zu einigen Teilen des Unglaubens.

Vielmehr gehören die Feiertage zu den spezifischsten Merkmalen der religiösen Gesetze und zu den offensichtlichsten ihrer Rituale. Also ist die Zustimmung dazu eine Zustimmung zu den spezifischsten Gesetzen des Unglaubens und zu den offensichtlichsten seiner Rituale. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Zustimmung dazu dazu führen kann, dass es im Allgemeinen zum Unglauben führt, wenn die Bedingungen dafür erfüllt wurden.

Scheich al-Islam ibn Taymiyyah رحمه الله

Quelle: Iqtida as-Sirat al-Mustaqim, 1/528, Übersetzung: Abdulaziz as-Suisri


Frage:

Einige Muslime beteiligen sich an den Festen der Christen, was ist Ihr Rat?

Antwort:

Es ist Muslimen nicht erlaubt, sich mit Christen, Juden oder anderen Kuffar (Ungläubigen) an ihren Festen zu beteiligen. Tatsächlich ist es für sie verpflichtend, dies zu vermeiden, denn wer ein Volk nachahmt, gehört zu ihnen. Der Gesandte (Friede sei auf ihm) hat uns davor gewarnt, sie nachzuahmen oder ihre Sitten zu kopieren.

Ein Gläubiger sollte vorsichtig sein, dies nicht zu tun. Es ist auch nicht erlaubt für einen Gläubigen, den Feiernden in irgendeiner Weise dabei zu helfen, denn ihre Feste stehen im Widerspruch zu unserer Scharia. Daher ist es nicht erlaubt, sich an ihren Feiern zu beteiligen oder sie sogar zu unterstützen oder ihnen bei irgendetwas zu helfen, wie Tee, Kaffee zu machen oder ihnen Utensilien oder sonstiges zur Verfügung zu stellen, denn Allah (Erhaben ist Er) sagt: Helft einander in Al-Birr und At-Taqwâ (Tugend, Rechtschaffenheit und Frömmigkeit); aber helft einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist streng in der Bestrafung. Sich an den Festen der Kuffar zu beteiligen, wird als Zusammenarbeit mit ihnen in Sünde und Übertretung angesehen.

Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 405. Übersetzung: Abu Davut Konyevi