Frage:

Was ist das Urteil über jemanden, der sich über den Träger des Bartes und über denjenigen lustig macht, der sein Gewand über den Knöcheln trägt.

Antwort:

Wer sich über den Träger des Bartes und über denjenigen lustig macht, der sein Gewand über den Knöcheln trägt, wenn er dabei die Handlung selbst verspottet, während er weiß, dass sie zur Scharia Allahs (ta‘ala) gehört, so hat er die Scharia Allahs (ta‘ala) verspottet.

Wenn er jedoch beabsichtigt, sich über die Person selbst lustig zu machen, aus persönlichen Beweggründen, so begeht er dadurch keinen Kufr.

Scheich Ibn al-Uthaymin, rahimahullah

Quelle: مجموع فتاوى ورسائل العثيمين, Band 2, Seite 159, Frage Nr. 239.

Übersetzer: Abu Davut Konyevi


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