Frage:
Meine Frau gelobte, dass sie 6 Tage pro Monat fasten würde, wenn ihr Sohn seine Grundschule absolvieren würde. Und er tat es etwa vor einem Jahr. Sie fing von dem Tag an zu fasten, aber sie bereut es jetzt und fühlt sich damit überlastet, weil sie mit der Erziehung ihrer Kinder und ihren Haushaltspflichten beschäftigt ist, besonders im Sommer.
Was ist Ihre Meinung zu diesem Gelöbnis, Eure Eminenz? Soll sie damit fortfahren zu fasten oder bei Allah bereuen, während es zu bedenken gilt, dass sie gelobt hatte, für den Rest ihres Lebens monatlich für 6 Tage zu fasten.

Antwort:
Sie muss ihr Gelöbnis erfüllen, gemäß den Worten des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam): „Wer gelobt, Allah gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gehorsam sein. Und wer gelobt, Allah gegenüber ungehorsam zu sein, der soll Ihm nicht ungehorsam sein.“ (Bukhari, Nr. 6700)

Und Allah, Der Glorreiche hat diejenigen gelobt, welche ihre Gelöbnisse erfüllen: „Sie erfüllen das Gelübde und fürchten einen Tag, dessen Übel sich wie im Flug ausbreitet.“ (Sura al-Insan, Ayah 7)

Es liegt keine Sünde auf ihr, wenn sie die Tage separat fastet, wenn sie nicht die Absicht gefasst hat, sie hintereinander zu fasten. Aber wenn sie die Absicht gefasst hat, sie hinter einander zu fasten, dann muss sie sie entsprechend auch hintereinander fasten.

Wir bitten Allah darum, ihr zu helfen und ihren Lohn zu vermehren. Wir raten ihr und anderen Muslimen keine Gelöbnisse zu praktizieren, in Übereinstimmung mit den Worten des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam): „Macht keine Gelöbnisse, denn ein Gelöbnis verhindert nicht Allahs Vorherbestimmung, es ist nur eine Methode, etwas dem Geizigen zu entziehen.“ (Muslim 1640, Tirmidhi 1538)

Und Allah verleiht den Erfolg.


Schaikh ibn Baz, rahimahullah

Fataawa Islamiyyah - Band 6