Frage:

Zurzeit wohne ich alleine, da meine Eltern mich hinausgeworfen haben, weil ich meine Religion praktizieren wollte. Wenn ich sie anrufe, beleidigen sie mich und die Religion. Dies schwächt meinen Iman. Inwiefern muss ich den Kontakt zu ihnen pflegen? Ich darf sie nicht besuchen, außer ohne mein Kopftuch.

Antwort:

Erstens sollst du Allah dafür loben und danken, dass er dich zum geraden Weg leitete. Und du sollst Allah fürchten. Denn Allah sagt:

{وَمَن يَتَّقِ اللَّـهَ يَجْعَل لَّهُ مَخْرَجًا}

„Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg.“ (Surah At-Talaaq 65:2)

Was das Pflegen der Verwandtschaftsbande anbelangt, in Bezug auf das, was du beschrieben hast, also dass du dein Kopftuch abnehmen musst um sie zu besuchen, so gibt es hierin keinen Gehorsam! Es gibt keinen Gehorsam gegenüber der Schöpfung, im Ungehorsam gegenüber dem Schöpfers. Daher soll das Pflegen der Verwandtschaftsbande mit dem Telefon oder per Brief stattfinden. Auch sollst du nach ihrem Befinden fragen, und dich erkundigen, ob sie etwas brauchen. Und wenn sie etwas brauchen, dann gib ihnen von dem was du hast. Und es ist ebenfalls von der Güte zu den Eltern, dass du geduldig mit ihnen bist, egal was sie dir an Leid zufügen.

Und vergiss nicht, dass es deine Pflicht ist Dua für sie zu machen, auf dass Allah sie rechtleite. Es wird überliefert, dass Abu Huraira zum Propheten (salla Allahu alaihi wa sallam) kam und sagte: „Wahrlich, meine Mutter beschimpft dich, bitte Allah, dass Er sie rechtleite." Darauf bat der Prophet (salla Allahu alaihi wa sallam) Allah, dass er sie rechtleite. Abu Huraira ging danach zurück zu seiner Mutter und fand heraus, dass sie bereits den Islam angenommen hatte.

Deshalb bitte Allah, dass er deine Eltern und deine Familie rechtleitet. Und ich bitte Allah, dass er dich unterstützt und dir auf deinem Weg Kraft gibt.

Schaykh Ali ar-Razihi, hafidhahullah

Quelle: Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes. Eine Frage aus dem Telelink "Ramadan" in der Schweiz Juli 2014. Übersetzt von Mosa Khalaf.


Verlassen des Ortes, an dem der Islam beschimpft wird

Frage:

Ist es erlaubt, unter Leuten zu bleiben, während sie Allah (subhana wa ta'ala) beschimfen?

Antwort:

Es ist nicht erlaubt, sich unter Menschen aufzuhalten, die Allah (subhana wa ta'ala) beschimpfen, denn Allah sagt:

{ وَقَدْ نَزَّلَ عَلَيْكُمْ فِي الْكِتَابِ أَنْ إِذَا سَمِعْتُمْ آَيَاتِ اللَّهِ يُكْفَرُ بِهَا وَيُسْتَهْزَأُ بِهَا فَلا تَقْعُدُوا مَعَهُمْ حَتَّى يَخُوضُوا فِي حَدِيثٍ غَيْرِهِ إِنَّكُمْ إِذًا مِثْلُهُمْ إِنَّ اللَّهَ جَامِعُ الْمُنَافِقِينَ وَالْكَافِرِينَ فِي جَهَنَّمَ جَمِيعًا }

„Wenn ihr hört, dass man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch übergehen. Sonst seid ihr ihnen gleich. Gewiß, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen alle in der Hölle versammeln“ (Sura an-Nisa 4:140)

Und Allah ist derjenige, der Erfolg gewährt.

Scheich Ibn Uthaymin, rahimahullah

Quelle: Majmu‘ Fataawa asch-Scheich Ibn ‘Uthaymin, Band 2, Frage Nr. 238.


Das Meiden der Familienmitglieder

Al-Qadi Abu al-Husayn sagte in at-Tamam:

Und es gibt darin keinen Unterschied zwischen einem Verwandten und einem Nicht-Verwandten, wenn das Recht Allahs (ta‘ala) betroffen ist. (...)

(Imam) Ahmad sah es als makruh an, die Verwandten wegen eines persönlichen Rechts zu meiden, aufgrund der Überlieferungen über das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande.

Er erlaubte sie jedoch bei einem Recht Allahs (ta‘ala), und untersagte es hinsichtlich der Rechte anderer, gemäß der Überlieferung von al-Marwadhi in Bezug auf den Nicht-Verwandten. Dies deshalb, weil bei den Rechten Allahs kein Raum für Nachsicht oder Verzicht besteht, während es bei den Rechten der Menschen Raum für Nachsicht gibt.

Dies wird verdeutlicht durch die Aussage des Propheten (sallallahu ‘alayhi wa sallam):

{ فَدَيْنُ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ أَحَقُّ أَنْ يُقْضَى }

„Denn die Schuld gegenüber Allah (‘azza wa jall) hat mehr Anspruch darauf, beglichen zu werden.“

Die Aussagen der meisten unserer Gefährten (der Rechtsschule) deuten darauf hin, dass kein Unterschied besteht, und dies ist der offensichtliche Sinn der Worte von Imam Ahmad an mehreren Stellen. Dies ist vorzuziehen.

Die Überlieferungen über das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande werden durch die Belege für die Meidung eingeschränkt.

Quelle: الآداب الشرعية والمنح المرعية [شمس الدين ابن مفلح], Band 1, Seite 238-239.Übersetzung: Abu Davut Konyevi.


Siehe auch: Kontakt zu Familienmitgliedern abbrechen, die einem Schaden