Frage:
Darf ein Mann die Tochter der Stiefmutter (d.h. seine Stiefschwester) heiraten?
Antwort:
Es ist dem erwähnten Sohn des Mannes erlaubt, die erwähnte Tochter der Frau zu heiraten, selbst wenn sein Vater mit ihrer Mutter verheiratet ist. Allah (ta’aalaa) sagt:
{وأحل لكم ما وراء ذلكم}
„und erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht” (Surah An-Nisaa’ 4:24)
Das erwähnte Mädchen ist nicht eine der Mahramaat, die in der Aayah oder der Sunnah genannt werden.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Al-Fataawa al-Jaami’ah li’l-Mar’ah al-Muslimah, 2/600