Frage:

Was ist das Urteil betreffend dem Schlagen von einem vierjährigen Kind? Und wie sieht das Urteil bezüglich dem Anlügen desselben aus?
Bitte geben Sie uns ein Scharia-rechtliches Urteil dazu. Mögen Sie belohnt werden.

Antwort:
Es ziemt sich nicht ein Kind in diesem Alter zu schlagen; weil es in diesem Alter noch nicht in der Lage ist, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden.

Einmal kam Umm Sulaim mit ihrem Sohn Anas zum Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) und sagte: „Oh Gesandter Allahs! Dies ist mein Sohn Anies (wie sie ihn zärtlich nannte), ich habe ihn dir gebracht, damit er dir dienen kann.“ (Muslim)

Und Anas ibn Maalik (radiyaAllahu anhu) sagte: „Ich diente dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) zehn Jahre lang und er sagte niemals auch nur „Puh“ zu mir, noch sagte er „Warum hast du dies getan?“, oder „Hast du es noch nicht getan?“ (Al-Bukhari)

Wenn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) also nicht mal den Befehl gab, ein Kind unter zehn Jahren für eine schwerwiegende Sache wie das Nichteinhalten des Gebets zu schlagen, wie kann man es da wagen ein Kind aus einem anderen (geringeren) Grund zu schlagen, welches gerade mal vier Jahre alt ist?

Was das Anlügen eines Kindes betrifft, so ist dies nicht erlaubt, weil der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) dies verboten hat.

Und bei Allah liegt aller Erfolg.
 

Scheikh Muhammed ibn Abdillah as-Subayyal

Fataawa wa Rasaa’il Mukhtaarah - Seite 534