Frage:

Zu den gängigen Bräuchen gehört es, dass der Vater der Ehefrau als „Onkel“ und die Mutter der Ehefrau als „Tante“ bezeichnet wird. Einige der Brüder haben von Ihnen in der Erklärung (Tafsir) der Surah An-Nisa gehört, dass es nicht erlaubt ist, diese Bezeichnung auf den Vater oder die Mutter der Ehefrau anzuwenden. Was ist also die Alternative? Und wie verhält es sich mit der Richtigkeit dieser Aussage? Möge Allah euch mit Gutem belohnen.

Antwort:

Was den Vater der Ehefrau betrifft, so wird er nicht als Onkel bezeichnet; denn er ist kein Onkel nach dem islamischen Recht. Ebenso ist die Mutter der Ehefrau keine Tante. Daher sollte der Vater der Ehefrau nicht als Onkel bezeichnet werden und die Mutter der Ehefrau sollte nicht als Tante bezeichnet werden. Vielmehr werden sie mit der Bezeichnung benannt, mit der sie bei den Gelehrten benannt werden, und das sind die Verschwägerten (al-As’haar). Man sagt also: „Mein Schwiegervater (Sihri) Soundso“, „Der Vater meiner Frau Soundso“, „Meine Schwiegermutter (Sihrati) Soundso“ oder „Die Mutter meiner Frau Soundso“. Dass man sie jedoch mit religiösen Fachbegriffen benennt, deren rechtliche Voraussetzungen sie gar nicht erfüllen, ist nicht angemessen.

Wir haben jedoch nicht gesagt, dass es haram (verboten) ist. Vielleicht hat derjenige, der meine Worte gehört hat, das heißt mein Ausspruch, dass es nicht angemessen ist, gedacht, dass dies Verbot bedeutet. Es ist jedoch besser, wenn der Mensch die Dinge mit ihren richtigen schar'i (rechtlichen) Bezeichnungen benennt. Aus diesem Grund hat der Prophet  untersagt, das Nachtgebet als „Al-Atama“ zu nennen, und er sagte:

{ لا يغلبنكم الأعراب على صلاتكم العشاء فإنها في كتاب الله العشاء }

„Lasst euch nicht von den Beduinen bezüglich des Namens eures Ischa-Gebets übertreffen, denn im Buch Allahs heißt es ‚Ischa‘.“ (Sahih Muslim, Nr. 644)

Dies sagte Er (Allah), der Erhabene:

﴿ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لِيَسْتَأْذِنْكُمُ الَّذِينَ مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ وَالَّذِينَ لَمْ يَبْلُغُوا الْحُلُمَ مِنْكُمْ ثَلاثَ مَرَّاتٍ مِنْ قَبْلِ صَلاةِ الْفَجْرِ وَحِينَ تَضَعُونَ ثِيَابَكُمْ مِنَ الظَّهِيرَةِ وَمِنْ بَعْدِ صَلاةِ الْعِشَاءِ ثَلاثُ عَوْرَاتٍ لَكُمْ ﴾

„O die ihr glaubt, diejenigen, die eure rechte Hand (an Diener) besitzt, und diejenigen von euch, die noch nicht die Geschlechtsreife erreicht haben, sollen euch zu drei Zeiten um Erlaubnis bitten: vor dem Gebet (in) der Morgendäm merung, wenn ihr zur Zeit der Mittagshitze eure Gewänder ablegt, und nach dem Abendgebet. Das sind drei (Zeiten, in denen die) Blößen von euch (sichtbar sein könnten).“ (An-Nur: 58)

Er (Allah) hat nicht „Al-Atama“ gesagt. „Atamah“ bezieht sich eigentlich auf das späte Melken der Kamele durch die Beduinen. Daher hat der Prophet  untersagt, dass uns die Beduinen bei unserer Benennung des Gebets mit etwas anderem als seinem rechtlichen Namen überstimmen.

Scheich Ibn Uthaymin, rahimahullah

Quelle: لقاءات الباب المفتوح, Treffen Nummer 12.

Übersetzung: Abu Davut Konyevi