Frage:
Eine Person erachtet es als rechtmäßig, Tiere, welche von den Muschrikun (Götzendienern) geschlachtet wurden, zu verzehren. Als Argument verwendet er folgende Worte Allahs: „Esst von dem, worüber Allahs Name ausgesprochen worden ist, wenn ihr an Seine Zeichen glaubt.“ (Surah Al-An’am 6:118)
Er behauptet, dass dieser Vers selbsterklärend ist und nimmt kein anderes Argument an.
Ist solch eine Person als Ungläubig zu erachten?
Antwort:
Er, der den Verzehr von Fleisch, welches von den Muschrikun geschlachtet wurde, für rechtmäßig erklärt, ist kein Ungläubiger, sondern ein Verwirrter. Die oben erwähnte Verse unterstützen seinen Anspruch nicht, weil es einstimmig beschlossen (Idjma‘) wurde, dass das Konsumieren des Fleisches, welches von den Muschrikun geschlachtetes wurde, verboten ist.
Derjenige, der Wissen hat, sollte ihn diesbezüglich aufklären.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Fatawah Islamiyyah; Band 1, Das Buch über die Glaubensfundamente